Mitteldeutsche Zeitung: Kommentar zu Kündigungsfristen
Halle (ots)
Gestaffelte Fristen sind nicht schon deshalb unstatthaft, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Dass also ein über Jahre gewachsenes Arbeitsverhältnis anders zu bewerten ist als ein kurzes; und dass infolgedessen Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit auch längere Kündigungsfristen zustehen. Nicht jede Differenzierung stellt eine Diskriminierung dar, nur weil sie zu unterschiedlichen Schutzniveaus führt. Auch auf dem Arbeitsmarkt sind schließlich nicht alle gleich: 60-Jährige haben es viel schwerer, eine neue Stelle zu finden als 20-Jährige. Man stelle sich vor, das Gericht hätte genau andersherum entschieden. Dann wären entweder auch die treuesten Mitarbeiter kurzfristig kündbar oder aber auch die jüngsten mit langen Schutzfristen ausgestattet - was zu einer rasanten Ausweitung befristeter Arbeitsverhältnisse geführt hätte.
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