Mitteldeutsche Zeitung: zu NPD-Verbotsverfahren
Halle (ots)
Schon bisher hat das Bundesverfassungsgericht für ein Verbot eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" verlangt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber sagt: Es genügt nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ihr Verbot muss auch verhältnismäßig sein. Das ist es nur, wenn die Partei eine "unmittelbare Gefahr" für die Demokratie darstellt und das "reale Potenzial" hat, die Macht zu ergreifen. Das lässt sich von der NPD kaum ernsthaft behaupten. Die Gefahr, die von der NPD ausgeht, ist ihr zunehmender Einfluss auf Pegida und die Mitglieder der AfD. Ob das genügt, ein Verbot der Partei zu begründen, ist zweifelhaft.
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