Mitteldeutsche Zeitung: zu Haftstrafe gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz
Halle (ots)
Fünf Jahre Haft für die Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen - das mutet gering an. Aber fünf Jahre Haft, das bedeutet für einen 94-Jährigen wohl: lebenslänglich. Es ist richtig, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die man verurteilen kann. Dass sie als Greise verurteilt werden, heißt ja auch, dass sie lange verschont blieben. Wer heute Mitleid mit altgewordenen Tätern hat, sollte daran denken. Und an die Opfer. Juristisch betrachtet ist das Urteil folgerichtig, weil sich die Auffassung durchgesetzt hat, dass man einem SS-Mann in Auschwitz nicht jeden einzelnen Mord nachweisen muss.
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