Mitteldeutsche Zeitung: zu Ceta und Karsruhe
Halle (ots)
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der vehement für das Abkommen geworben hatte, kann das von Karlsruhe ermöglichte vorläufige Inkrafttreten des Vertrages auf der Habenseite verbuchen. Auf der anderen Seite verweisen Foodwatch, Campact und andere Kläger mit Genugtuung auf die Bedingungen, unter denen der Zweite Senat seine Zustimmung gestellt hat: Nur die Vertragsinhalte, die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen, dürfen vorläufig in Kraft treten. Wichtiger noch ist die zweite Auflage, dass heute nur wirksam werden darf, was morgen wieder umkehrbar ist.
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