Mitteldeutsche Zeitung: zum Raser-Urteil
Halle (ots)
Das Extrem war ein Urteil des Berliner Landgerichts, das vor einem Jahr lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängte. Das geht schon sehr weit. In der Konsequenz hieße dies, dass jeder der rast, ohne dass etwas passiert, wegen Mordversuchs verurteilt werden müsste. Vielleicht deshalb griff das Berliner Landgericht zu der seltsamen Konstruktion, dass es den Tötungsvorsatz nur für die letzte Kreuzung, den Unfallort, feststellte. Diesen Ansatz wird der Bundesgerichtshof nun aber nicht akzeptieren, wie es nach der mündlichen Verhandlung aussieht.
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