Mitteldeutsche Zeitung: zu Verfassungsschutz und Beobachtung von Kindern
Halle (ots)
Absolut nachvollziehbar ist der ebenfalls bestehende Wunsch des Inlandsgeheimdienstes, auf die verschlüsselte Kommunikation in Messenger-Diensten zurückgreifen zu dürfen, wenn Extremisten sich dort zu Gewalttaten verabreden. Gleiches gilt für sogenannte Online-Durchsuchungen auf IT-Geräten. Das Innenministerium hat Recht, wenn es darauf verweist, dass es hier nicht um eine Erweiterung von Kompetenzen gehe, sondern um die Anpassung an den Stand der Technik. Verfehlt ist die Idee, den Verfassungsschutz Daten über unter 14-Jährige speichern zu lassen. Die Altersgrenze ist ja erst 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt worden. Auch setzt erst mit 14 Jahren die Strafmündigkeit ein. Selbst wenn es sicherheitsrelevante Einzelfälle in dieser Altersgruppe gibt: Die Sicherheitsbehörden mit ihnen zu betrauen, stellt die Weichen falsch.
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