MZ zum Mietendeckel
Halle (ots)
Wahrscheinlich hätte man den Berliner Mietendeckel grundrechtlich nicht beanstandet: Er betraf keine Neubauten, war zeitlich befristet und sah eine Härtefallregelung für existenzbedrohte Vermieter vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbüchern waren Immobilien - auch in Berlin - noch eine gute Anlage.
Die fehlende Aussage ist problematisch, weil mit dem Urteil im Wahlkampf auch Stimmung gegen einen bundesweiten Mietendeckel gemacht wird. SPD, Linke und Grüne müssen nun mit dem Makel kämpfen, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit noch ungeklärt ist. Wenn das Gericht in einer so politischen Frage nur negativ urteilt, obwohl eine ausgewogene Entscheidung möglich war, handelt es einseitig und damit unfair.
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