MZ zu Ukraine und Wahlen
Halle (ots)
Kriegszeiten sind keine Wahlzeiten. Das Kriegsrecht in der Ukraine verbietet Wahlen. Auch das deutsche Grundgesetz schließt für den hoffentlich nie eintretenden Verteidigungsfall reguläre Wahlen aus. Die Ukraine verteidigt nicht nur ihr Land, sondern auch die Idee der Demokratie gegen den Autokraten Putin. Das verpflichtet Präsident Wolodymyr Selenskyj, auch im Krieg transparent zu agieren, hart gegen Korruption im Staat vorzugehen. Und es sollte ihn auch verpflichten, die Fragen nach einer ukrainischen Beteiligung beim Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines ausreichend zu beantworten. Es verpflichtet ihn aber nicht, dem Drängen nach der Einhaltung der Wahltermine nachzugeben.
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