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Kommentar Mitteldeutsche Zeitung zu Urteil über mehrmaliger Anklage

Justiz/Urteil (ots)

Es ist fraglich, warum Karlsruhe ausgerechnet das Verbot der Mehrfachverfolgung stärker schützt als andere Grundrechte. Schließlich kann in fast jedes Grundrecht mit einem verhältnismäßigen Gesetz eingegriffen werden - wenn es um den Schutz anderer Verfassungswerte geht. Dagegen soll laut Urteil das Recht eines mutmaßlichen Mörders, nach einem Freispruch nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden, absolut geschützt sein. Dabei gibt es ja bereits Ausnahmen, die allgemein akzeptiert sind. So ist durchaus ein neuer Prozess möglich, wenn der Freispruch auf einer gefälschten Urkunde beruhte oder wenn der Täter nach dem Freispruch ein Geständnis ablegt. Das alles soll nun verfassungskonform sein, nur eine neue Beweislage muss aus verfassungsrechtlichen Gründen ignoriert werden? Das überzeugt nicht.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de

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