Mitteldeutsche Zeitung zu Karlsruhe und Bundeshaushalt
Halle/MZ (ots)
Die Karlsruher Richter haben klar herausgearbeitet, warum das Tun der Ampel nicht rechtens war: Wenn eine Bundesregierung sich in einem Jahr mit Krediten auf Vorrat "vollpumpen" kann, um das Geld anschließend in irgendeinem Sondervermögen zu parken und dann in den Folgejahren für andere Zwecke auszugeben, dann wird die Schuldenbremse ad absurdum geführt.
Noch peinlich für die Ampel ist, dass sie den Trick mit dem Klima- und Investitionsfonds auch noch stümperhaft ausgeführt hat. Sie musste sich jetzt vom Verfassungsgericht belehren lassen, dass es schon nach der Bundeshaushaltsordnung gar nicht zulässig ist, einen Nachtragshaushalt rückwirkend zu beschließen.
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