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Mitteldeutsche Zeitung: Lkw-Maut zur Verbrechensbekämpfung Datenschutzbeauftragter Schaar. System für Fahndungszwecke nicht auslegt

Halle (ots)

Halle. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar
bezweifelt,
ob Daten aus der Lkw-Maut bei der Verbrechensbekämpfung hilfreich
sein können. "Die Befürworter einer Gesetzesänderung gehen von der
falschen Annahme aus, dass alle gewünschten Daten vorhanden sind",
sagte Schaar der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung"
(Samstag-Ausgabe). "Dabei sind die Mautgeräte an vielen Brücken
gar nicht scharf gestellt. Das System
ist für Fahndungszwecke nicht ausgelegt." Grundsätzlich sei er "ge
genüber einer Gesetzesänderung skeptisch. Zumindest sollte sie 
bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Daten dürfen nur bei schweren
Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung benutzt wer
den, nicht etwa bei Geschwindig keitsüberschreitungen. Der Kreis
der einbezogenen Daten muss möglichst gering sein. Es bedarf eines
Richtervorbehalts. Und schließlich dürfen keine zusätzlichen Daten er
hoben werden."Das Bundesinnenministerium plant eine Änderung des 
Mautgesetzes aus dem Jahr 2004, um die Daten
für Fahndungszwecke nutzbar machen zu können. Nach dem gelten
den Gesetz ist dies verboten.

Rückfragen bitte an:

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Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4242

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