Mitteldeutsche Zeitung: NPD-Verbot
SPD-Innenpolitiker wollen Reform des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Halle (ots)
Die Innenpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion wollen das Bundesverfassungsgerichtsgesetz reformieren, um das Verbot von extremistischen Parteien auf eine neue Grundlage zu stellen und das Verbot der NPD zu erleichtern. "Wir würden das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gerne ändern", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). "Wir wollen keine Lex NPD. Wir wollen die Ungereimtheiten des Gesetzes über Parteiverbotsverfahren abstellen. Wir vertiefen die Bedeutung eines Verbotsverfahrens, indem wir sagen: Wir stellen uns da breiter auf." Ein von der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag gebilligter Gesetzentwurf des Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sieht vor, die Zahl der Richter in einem Verbotsverfahren von acht auf zwölf zu erhöhen; die vier zusätzlichen Richter sollen vom Bundesgerichtshof kommen, um die Beweiserhebung zu stärken. Derzeit müssen zwei Drittel der Richter in einem Verbotsverfahren dem Verbot zustimmen. Dies sind bei acht Richtern mindestens sechs - und damit de facto drei Viertel. Scheidet ein Richter vor Ende des Verfahrens aus, kann ein Richter ein Verbot verhindern. Das möchten die SPD-Innenexperten ändern. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Ich bin bereit, darüber ernsthaft mit der SPD zu verhandeln." Denkbar sei eine Reform dahingehend, dass ein ausgeschiedener Richter anders als jetzt durch einen neuen ersetzt werde. Grundsätzlich habe er "erhebliche Bedenken. Es ist schwierig zu sagen: Wir haben verloren - und für das Rückspiel ändern wir die Regeln." Unabhängig von einer Änderung des Gesetzes erwägt die SPD ein neues NPD-Verbotsverfahren. So könne man V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD für die Dauer des Verfahrens abschalten. Wiefelspütz sagte dem Blatt: "Wir wollen uns auch nochmal sehr intensiv mit der materiellen Seite des Verbotsverfahrens auseinander setzen. Wir wollen prüfen, was geht." Das Bundesverfassungsgericht stoppte das Verbotsverfahren im Jahr 2003, weil Unklarheit herrschte über Zahl und Einfluss der V-Leute in der NPD. Drei der sieben Richter stimmten damals für den Stopp. Ein Richter war zuvor ausgeschieden.
Markus Decker Parlamentsredaktion Mitteldeutsche Zeitung
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