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Mitteldeutsche Zeitung: NPD-Verbot
SPD-Innenpolitiker wollen Reform des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Halle (ots)

Die Innenpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion wollen
das Bundesverfassungsgerichtsgesetz reformieren, um das Verbot von 
extremistischen Parteien auf eine neue Grundlage zu stellen und das 
Verbot der NPD zu erleichtern. "Wir würden das 
Bundesverfassungsgerichtsgesetz gerne ändern", sagte der 
innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter 
Wiefelspütz, der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" 
(Mittwoch-Ausgabe). "Wir wollen keine Lex NPD. Wir wollen die 
Ungereimtheiten des Gesetzes über Parteiverbotsverfahren abstellen. 
Wir vertiefen die Bedeutung eines Verbotsverfahrens, indem wir sagen:
Wir stellen uns da breiter auf." Ein von der Arbeitsgruppe Inneres 
der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag gebilligter Gesetzentwurf des 
Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD),
sieht vor, die Zahl der Richter in einem Verbotsverfahren von acht 
auf zwölf zu erhöhen; die vier zusätzlichen Richter sollen vom 
Bundesgerichtshof kommen, um die Beweiserhebung zu stärken. Derzeit 
müssen zwei Drittel der Richter in einem Verbotsverfahren dem Verbot 
zustimmen. Dies sind bei acht Richtern mindestens sechs - und damit 
de facto drei Viertel. Scheidet ein Richter vor Ende des Verfahrens 
aus, kann ein Richter ein Verbot verhindern. Das möchten die 
SPD-Innenexperten ändern. Der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte der 
"Mitteldeutschen Zeitung": "Ich bin bereit, darüber ernsthaft mit der
SPD zu verhandeln." Denkbar sei eine Reform dahingehend, dass ein 
ausgeschiedener Richter anders als jetzt durch einen neuen ersetzt 
werde. Grundsätzlich habe er "erhebliche Bedenken. Es ist schwierig 
zu sagen: Wir haben verloren - und für das Rückspiel ändern wir die 
Regeln."
Unabhängig von einer Änderung des Gesetzes erwägt die SPD ein neues 
NPD-Verbotsverfahren. So könne man V-Leute des Verfassungsschutzes in
der NPD für die Dauer des Verfahrens abschalten. Wiefelspütz sagte 
dem Blatt: "Wir wollen uns auch nochmal sehr intensiv mit der 
materiellen Seite des Verbotsverfahrens auseinander setzen. Wir 
wollen prüfen, was geht." Das Bundesverfassungsgericht stoppte das 
Verbotsverfahren im Jahr 2003, weil Unklarheit herrschte über Zahl 
und Einfluss der V-Leute in der NPD. Drei der sieben Richter stimmten
damals für den Stopp. Ein Richter war zuvor ausgeschieden.
Markus Decker
Parlamentsredaktion
Mitteldeutsche Zeitung

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4025

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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