Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu BGH/Fahrradhelm-Urteil
Stuttgart (ots)
Für die Kosten der Freiheit der einen zahlen im Ernstfall auch andere. Die Kosten für den Unfall der Fahrradfahrerin, die ohne eigene Schuld, aber auch ohne Helm verunglückt ist, weil ein Autofahrer die Türe geöffnet hat, ohne zu schauen, zahlt jetzt in voller Höhe dessen Haftpflichtversicherung. So hat es gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Die Vorinstanz hatte der schwer verletzten Frau noch auferlegt, zwanzig Prozent der Unfallkosten selbst zu tragen. Im Kern bedeutet das Urteil, dass die Allgemeinheit solidarisch jedenfalls für bestimmte Formen des Leichtsinns eintreten und zahlen muss.
Im ersten Augenblick erscheint es provozierend, dass die Allgemeinheit für die Unvernunft Einzelner zahlen soll. Aber es ist richtig so. Noch gibt es keine staatliche Helmpflicht. Die Fahrradfahrerin hat gegen kein Verbot verstoßen. Sie war an dem Unfall nicht schuld. Das Risiko, das sie eingegangen ist, ist eine Folge der Freiheit, auch unvernünftig zu handeln. Das Karlsruher Urteil ist freilich tückisch. Es schützt die Freiheit des Einzelnen nur so lange, wie er zur Mehrheit gehört. Wenn immer mehr Fahrradfahrer freiwillig Helme tragen, dann muss eines Tages der, der noch keinen trägt, die Folgen für sein Handeln doch selber bezahlen. Es ist ein Urteil, das stromlinienförmiges Verhalten prämiert. Das Urteil mogelt sich um die Frage herum, wie viel die Freiheit des Einzelnen der Gesellschaft wert ist.
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