Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Zukunft der Feuerschutzsteuer jetzt im Parlament
Expertenanhörung zur Reform
DFV pocht auf Erhalt als separate Steuer
Berlin (ots)
Die Rettung der Feuerschutzsteuer hat eine weitere Hürde genommen: Bei einer öffentlichen Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform II in Berlin wurde die gefundene Gesetzeslösung durch die zu Rate gezogenen Sachverständigen überwiegend begrüßt. Demnach erhebt der Bund künftig die Feuerschutzsteuer und nicht mehr die Länder. Sie erhalten aber das gesamte Steueraufkommen, ab 2012 mindestens in Höhe des Durchschnitts der Jahre 2009 bis 2011.
"Wir begrüßen diese Lösung ausdrücklich, insbesondere die dafür im Gesetzentwurf vorgeschriebene Evaluation, damit die Höhe dauerhaft gesichert ist. Die Feuerschutzsteuer ist mit derzeit jährlich 327 Millionen Euro für die Existenz der Feuerwehren von herausragender Bedeutung", sagte Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), als vom Rechtsausschuss geladener Sachverständiger.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt alle Kernforderungen des DFV: den Erhalt der eigenständigen Feuerschutzsteuer, auch als Grundlage für die fortwährende Zweckbindung in den Ländern, keine Integration in die Versicherungssteuer sowie die verbindliche, jährliche Anpassung.
Auch Bund und Länder profitieren vom Erhalt der Feuerschutzsteuer, machte Kröger bei der Anhörung klar: "Die Mittel fließen zurück in Form von Leistungen der Feuerwehr im Katastrophenschutz der Länder und im Bevölkerungsschutz des Bundes."
Bei der Anhörung wurde noch einmal eine Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungssteuer erörtert. Der DFV lehnt eine solche Vereinheitlichung ab, weil er unter anderem Mindereinnahmen von 110 Millionen Euro befürchtet. Außerdem sieht er die separate Feuerschutzsteuer als wichtige Grundlage für den Erhalt der Zweckbindung in den Ländern.
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