Betrug mit ec-Karten: kein Ende in Sicht
Hamburg (ots)
Für einen Einkauf mit ec-Karte braucht der Kunde meist nicht mehr als eine Unterschrift. Dadurch haben Betrüger leichtes Spiel: 2003 stieg die Zahl der Betrugsfälle beträchtlich an. Das Bundeskriminalamt registrierte über 64.000 Delikte ein Plus von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und kein Ende in Sicht: Das unsichere elektronische Lastschriftverfahren (ELV) steht beim Einzelhandel immer noch hoch im Kurs. Zwar verloren die Händler allein 2003 über 57 Millionen Euro, weil Lastschriften nicht eingelöst werden konnten. Trotzdem nutzen bisher nur 40 Prozent aller Geschäfte das sichere Electronic-Cash-Verfahren mit PIN-Eingabe. Frühestens in drei Jahren will der Handel vom Lastschriftverfahren abrücken. Die Zahl der Betrugsfälle wird bis dahin weiter ansteigen, so eine Einschätzung der Mummert Consulting AG.
Neben den millionenschweren Forderungsausfällen entstehen den Händlern bei geplatzten Lastschriften zusätzliche Bearbeitungskosten von mehr als 25 Euro pro Betrugsfall, so die Experten von Mummert Consulting. Denn die Geschäfte müssen eine Gebühr an ihre Bank entrichten, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird. Außerdem muss die Adresse des Käufers ermittelt sowie der Kartenbetrug angezeigt werden dies verursacht zusätzliche Prozesskosten.
Trotzdem will der Einzelhandel nicht vom Lastschriftverfahren abrücken. Der Grund: Nach eigenen Angaben sind die Forderungsausfälle umgelegt auf alle Lastschriftzahlungen günstiger als die Gebühren beim Electronic Cash. Bei der sicheren Variante des bargeldlosen Bezahlens müssen die Unternehmer bei jedem Kauf 0,3 Prozent des Umsatzes an die Bank abführen, während beim Lastschriftverfahren weniger als 2,5 Cent an Kosten anfallen. Aktuelle Statistiken bestätigen die geringe Akzeptanz von Electronic Cash seitens der Händler: Nur sieben Prozent des Einzelhandelsumsatzes bezahlten die Deutschen im Jahr 2003 mit Karte und Geheimzahl. Das Lastschriftverfahren hatte mit 17,7 Prozent deutlich die Nase vorn.
Die betroffenen Kunden verlieren derweil weiter Geld: Zwar können geprellte Konsumenten innerhalb von sechs Wochen den zu Unrecht abgebuchten Betrag zurückverlangen, da der Verkäufer beim Lastschriftverfahren die Verantwortung trägt. Doch die meisten Geschädigten fordern kein Geld zurück, da sie den Betrug nicht rechtzeitig bemerken. Zusätzlich müssen Betrugsopfer fürchten, dass ihre ec-Karten an der Ladenkasse nicht mehr akzeptiert werden, da viele Unternehmen die Kontonummern der Kunden, die Lastschriften zurückgehen ließen, an andere Händler weitergeben.
Auf mehr Sicherheit beim bargeldlosen Einkauf warten die Deutschen bis heute vergeblich: Sie müssen damit rechnen, dass sich Kartenmissbrauch weiter ausweitet. Erst wenn die Kosten durch Zahlungsausfälle umgelegt auf alle Lastschriftzahlungen annähernd so hoch sind wie die Electronic-Cash-Gebühren, wird der Einzelhandel dem Bezahlen mit PIN den Vorzug geben. Dies wird nach einer Hochrechnung der Mummert Consulting AG unter heutigen Bedingungen in drei Jahren der Fall sein.
ots-Originaltext: Mummert Consulting AG
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