Pflegeversicherung: DAK-Gesundheit kritisiert Zweckentfremdung von Beitragsgeldern
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Die DAK-Gesundheit kritisiert eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern in der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Kasse untersucht den Entzug von Milliardenbeiträgen, die während der Corona-Pandemie u.a. für Tests und Boni für Beschäftigte in der Pflege aus den Pflegekassen gezahlt wurden. DAK-Vorstandchef Andreas Storm fordert vom Bund die kurzfristige Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro. Erfolge die Rückzahlung nicht, sei dies laut Gutachten eindeutig verfassungswidrig und habe fatale Folgen. Mit der geforderten Finanzspritze könne der für 2025 drohende massive Beitragsanstieg in der Pflegeversicherung verhindert werden. Außerdem entstehe so der erforderliche Spielraum zur Vorbereitung der vom Bundesgesundheitsminister geplanten großen Pflegereform. Lesen Sie mehr in unserer Pressemeldung.
Pflegeversicherung: DAK-Gesundheit kritisiert Zweckentfremdung von Beitragsgeldern
- Aktuelles Rechtsgutachten untersucht das Handeln der Bundesregierung während der Corona-Pandemie
- DAK-Chef Andreas Storm fordert kurzfristige Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro an die Pflegekassen
- Finanzspritze könnte drohenden Beitragssatzanstieg 2025 verhindern
Die DAK-Gesundheit kritisiert eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern in der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Kasse untersucht den Entzug von Milliardenbeiträgen, die während der Corona-Pandemie u.a. für Tests und Boni für Beschäftigte in der Pflege aus den Pflegekassen gezahlt wurden. DAK-Vorstandchef Andreas Storm fordert vom Bund die kurzfristige Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro. Erfolge die Rückzahlung nicht, sei dies laut Gutachten eindeutig verfassungswidrig und habe fatale Folgen. Mit der geforderten Finanzspritze könne der für 2025 drohende massive Beitragsanstieg in der Pflegeversicherung verhindert werden. Außerdem entstehe so der erforderliche Spielraum zur Vorbereitung der vom Bundesgesundheitsminister geplanten großen Pflegereform.
Der Bund hatte die Pflegekassen in 2020 gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Rahmen der Pandemiebewältigung an anspruchsberechtigte Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert werden mussten diese Maßnahmen vornehmlich aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung – und damit in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen. Diese unterliegen allerdings einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu gewährleisten. Der Zugriff auf diese Beitragsgelder während der Pandemie war nicht zulässig.
Zu diesem Schluss kommt die Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix (Universität Hamburg) in ihrem Gutachten. Demnach seien den Kassen „gesetzliche Zahlungsverpflichtungen auferlegt worden, die nicht der Finanzierung der Sozialversicherung, sondern der Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienten“, heißt es darin. Bei dieser Verwendung von Beitragsgeldern für pandemiebedingte Maßnahmen handle es sich um eine verfassungswidrige Zweckentfremdung.
„Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden“, argumentiert Professorin Felix. Dabei gehe es nicht um eine „gerechtere Finanzierung der Kosten der Pandemie“, sondern um eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen für den Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen. Die Tests in Pflegeheimen hätten das Ziel gehabt, eine Ausbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung zu verhindern. Mit dem speziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit habe die Testung nichts zu tun gehabt. Auch die Kosten der Pflege-Boni als Anerkennungsleistung für besonders belastete Pflegekräfte sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Das Gutachten stellt zudem fest, dass Versicherte, einzelne Pflegekassen oder deren Spitzenverband die Möglichkeit hätten, vor den Sozialgerichten gegen die Zweckentfremdung der Beitragsgelder zu klagen.
„Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es einen Rückgriff auf Beitragsgelder, die angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wenn die Rückzahlung nicht umgehend erfolgt, ist dies verfassungswidrig und hätte fatale Folgen. Der Pflegeversicherung droht in wenigen Monaten die Zahlungsunfähigkeit. Der zentrale Grund dafür ist, dass die Bundesregierung die rechtlich zwingend gebotene Rückzahlung der aus den Rücklagen der Pflegeversicherung getätigten Corona-Schutzausgaben bislang nicht geleistet hat. Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden. Durch diese Finanzspritze gewinnen wir auch die erforderliche Zeit, um die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte große Pflegereform gründlich vorbereiten zu können. Diese könnte dann 2026 starten.“
Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war eine Refinanzierung dieser pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln zugesichert worden. Geflossen ist bislang verteilt auf die 2020, 2021 und 2022 ein Bundeszuschuss in Gesamthöhe von 5,5 Milliarden Euro. Dieser sollte verhindern, dass im Ausgleichsfonds der Pflegekassen das gesetzliche Rücklagesoll unterschritten wird. Allerdings deckt diese Summe noch nicht einmal die Hälfte der Gesamtkosten ab, die den Kassen durch die Übernahme der pandemiebedingten Sonderbelastungen entstanden sind.
DAK-Gesundheit Pressestelle Telefon: 040-2364 855 9411 E-Mail: presse@dak.de