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Lübecker Nachrichten: Hohe Auflagen für NPD-Lautsprecherwagen

Lübeck (ots)

Die rechtsextremistische NPD darf ihre drei Lautsprecherwagen im schleswig-holsteinischen Landtagswahlkampf nur unter hohen Auflagen einsetzen. Das hat CDU-Verkehrsminister Jost de Jager entschieden, berichten die "Lübecker Nachrichten" in ihrer Sonnabend-Ausgabe. Ein völliges Verbot dieser Art Wahlwerbung, wie es zuletzt Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) gefordert hatte, sei rechtlich nicht durchsetzbar. Das habe ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums ergeben.

Laut Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV) dürfen die Lautsprecher jetzt nur bis zum 5. Mai, werktags von 9 bis 12 Uhr sowie 15 bis 20 Uhr eingesetzt werden. Um Krankenhäuser, Schulen, Kirchen, Friedhöfe, Alten- und Pflegeheime müssen die rechtsextremistischen Wahlkämpfer einen 200 Meter großen Bogen machen und sich generell mit einer Lautsprecherleistung von maximal 18 Watt begnügen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind Lautsprecher-Durchsagen unzulässig, ebenso auf Vorfahrtstraßen während der Hauptverkehrszeiten und in Fußgängerzonen. In Lübeck und anderen Orten sind zudem weite Innenstadtbereiche ausgenommen.

Sollte die NPD gegen Strafgesetze, zum Beispiel den Paragraphen der Volksverhetzung verstoßen, könne die Ausnahmegenehmigung wieder entzogen werden, heißt es. Es bleibe wieder einmal die Erkenntnis, dass es wenig Sinn mache, der NPD durch schmale Hintertürchen wie dem Straßenverkehrsrecht beikommen zu wollen, betont de Jager, der auch CDU-Spitzenkandidat ist. Als Konsequenz spricht es sich für ein möglichst schnelles Total-Verbot der NPD aus. Man müsse "das Übel bei der Wurzel packen", sagte der Minister gegenüber den "Lübecker Nachrichten".

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