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Deutsches Institut für Menschenrechte

Neues Essay erschienen
UN-Friedensoperationen und Menschenrechte

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte plädiert in dem soeben erschienenen Essay dafür, den Stellenwert der Menschenrechte bei UN-Friedensoperationen umfassender und prägnanter in den Vordergrund zu stellen. Auch sollen UN sowie Truppen stellende Staaten das System der Untersuchung und Ahndung bei mutmaßlichen Straftaten ausbauen.

Es fehlt ein eigener Rechtsweg, da letztlich vor keiner Instanz mit Aussicht auf Erfolg geklagt werden kann.

Der Essay bietet einen kurzen Überblick über relevante rechtspolitische Entwicklungen und Probleme der Praxis und endet mit Empfehlungen an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag (siehe praktische Empfehlungen weiter unten).

Wolfgang S. Heinz/Joanna Ruszkowska: "UN-Friedensoperationen und Menschenrechte", 30 S., Deutsches Institut für Menschenrechte, September 2009, ISBN 978-3-937714-84-4 (gedruckte Fassung).

Die Studie zum Download: http://www.presseportal.de/go2/friedensoperation

Praktische Empfehlungen an 

1. Bundesregierung 
Gegenüber den Vereinten Nationen
- Rechtliche Bindung deutscher entsendeter Kräfte (u.a. Vorschlag 
   der "Venedig-Kommission")
- Einforderung klarer Vorgaben für Operationen und Personal 
  entsendende Staaten (als "standards of behaviour" oder "code of 
  conduct")
- Disziplinarische Untersuchung (bei UN-Friedensoperationen)
Gegenüber dem Management deutscher Einsätze

- Klare, menschenrechtsorientierte Anweisungen (insbesondere für     
  die Anwendung unmittelbaren Zwangs, für Festnahmen, Durchsuchungen 
  und andere Eingriffe in die persönliche Freiheit)
- Strafrechtliche Untersuchung (Entsendestaat)
- Vorbereitung, Aus- und Fortbildung (Informationen zu 
  menschenrechtlichen Normen zusätzlich zum Humanitären Völkerrecht)
Gegenüber dem Einsatzland
- Kooperation mit den Behörden des Einsatzlandes 
  ("refoulement-Verbot")
- Beschwerdemöglichkeit und Schadensersatz für die lokale 
  Bevölkerung

(Optionen einer missionsinternen Beschwerdestelle, zum Beispiel eines "mission based ombudsman")

2. Deutschen Bundestag

- Verstärkte Beschäftigung mit der menschenrechtlichen Dimension 
  von UN-Friedensoperationen
- Forderungen an die UN formulieren (UN-Sicherheitsrat, zuständige
  Abteilungen des UN-Sekretariats etc.)
- hierzu Einforderung einer breiten Berichterstattung, die über 
  die

Bundesregierung hinaus auch die Expertise von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und internationalen Menschenrechtsorganisationen einbezieht

- Offene, menschenrechtsorientierte Diskussion der 
  extraterritorialen Anwendbarkeit von Menschenrechtsabkommen,   
  besonders der Europäischen Menschenrechtskonvention und des 
  UN-Zivilpakts (Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 
  1966).

Pressekontakt:

Ulla Niehaus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T (030) 259 359 - 13, Mobil (0176) 231 797 00
E-Mail: niehaus@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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