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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen

Berlin/Genf (ots)

Gestern hat sich der UN-Menschenrechtsrat abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung gestern in Genf umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Nun muss sie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen konkretisieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht dabei folgende Prioritäten:

   - Dem klaren und selbstkritischen Bekenntnis der Bundesregierung 
     zur Bekämpfung von Rassismus vor dem UN-Menschenrechtsrat müssen
     nun Taten folgen. Alle politisch Verantwortlichen müssen sich 
     klar gegen rassistischen Hass und rassistische Gewalt 
     positionieren und dürfen Rassismus nicht herunterspielen. Die 
     Regierung sollte zudem darauf achten, dass ihre Politik 
     gegenüber Schutzsuchenden keine rassistischen Stereotype stärkt.
   - Die Bundesregierung hat sich in Genf zur Bekämpfung von 
     geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt. Jetzt erwarten wir einen
     umfassenden nationalen Aktionsplan zur wirksamen Umsetzung der 
     Istanbul-Konvention des Europarats.
   - Wir begrüßen die Zusage Deutschlands, das Sonderschulsystem 
     schrittweise aufzulösen. Inklusive Bildung muss endlich 
     flächendeckend umgesetzt und rückschrittlichen Tendenzen auf 
     Länderebene entgegengewirkt werden.
   - Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle 
     Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte 
     anzuerkennen und bildungspolitische Maßnahmen für 
     Chancengleichheit auf der Grundlage von empirischen Befunden zu 
     entwickeln.
   - Im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sind wir erstaunt, dass 
     die Regierung die in den letzten Jahren erlassenen Gesetze nicht
     durch eine unabhängige Stelle evaluieren lassen will. Eine 
     solche Überprüfung sollte für einen Rechtsstaat eine 
     Selbstverständlichkeit sein.

Im bisherigen Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats hat sich die Bundesregierung in international vorbildlicher Weise um einen Austausch mit Parlament und Zivilgesellschaft bemüht. Wir erwarten dieselbe Ernsthaftigkeit bei dem nun zentralen Schritt der Umsetzung der angenommenen Selbstverpflichtungen. Der Bundestag sollte sich aktiv in die vollständige Umsetzung der im UPR-Verfahren eingegangenen Verpflichtungen einschalten. Die Bundesregierung muss auch die Bundesländer bei allen Empfehlungen, die in die deren Zuständigkeit fallen in die Pflicht nehmen. Außerdem sollte sie innerhalb eines Jahres einen mit der Zivilgesellschaft konsultierten Umsetzungsplan mit spezifischen Maßnahmen vorlegen."

Weitere Informationen zur Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review - UPR, Deutsch "Allgemeine regelmäßige Überprüfung") http://ots.de/CTLa4B

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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