Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Anklageerhebung im Verfahren gegen Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Entscheidung der Frankfurter Staatsanwaltschaft, im Fall Daschner Anklage zu erheben. "Die Anklageerhebung und die Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung sind von großer Bedeutung. Denn es gilt deutlich zu machen, dass in Deutschland Folter auch in Ausnahmesituationen nicht erlaubt oder geduldet wird", sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Polizeibeamte, zumal solche in leitender Position, müssten sich der Absolutheit des Folterverbotes in besonderem Maß bewusst sein. Ob der Fall strafrechtlich als Verleitung zur Aussageerpressung zu beurteilen ist, oder als Verleitung zur Nötigung, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, werde nun das Gericht zu entscheiden haben.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen den Vize-Polizeipräsidenten oder die Durchführung eines Strafbefehlverfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung hätte das absolute Folterverbot untergraben, erklärte der Menschenrechtsexperte. Das sowohl im Verfassungsrecht als auch im Völkerrecht verankerte Folterverbot untersage auch eine faktische Relativierung. Diese Gefahr drohe jedoch, wenn einzelne Beamte davon ausgehen könnten, dass sie sich in bestimmten Fallkonstellationen strafrechtlich nicht verantworten müssten.
Bielefeldt empfahl der Bundesregierung, das neue Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention zügig zu zeichnen und zu ratifizieren. Dieses präventive Instrument könne den Schutz vor Folter weltweit verbessern, so der Direktor des Menschenrechtsinstituts. "Die Zeichnung bietet die Gelegenheit, die absolute Geltung des Folterverbotes wirksam zu unterstreichen."
Hintergrundinformationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Petra Follmar, Wolfgang S. Heinz, Benjamin Schulz:
Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland. Beiträge des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2003 (Policy Paper 1)
Petra Follmar-Otto, Hendrik Cremer:
Das neue Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2004 (Policy Paper 2)
Beide Studien finden Sie auf der Homepage des Instituts www.institut-fuer-menschenrechte.de unter "Aktuelles"
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