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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Anklageerhebung im Verfahren gegen Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die Entscheidung der Frankfurter Staatsanwaltschaft, im Fall Daschner
Anklage zu erheben. "Die Anklageerhebung und die Durchführung einer
öffentlichen Hauptverhandlung sind von großer Bedeutung. Denn es gilt
deutlich zu machen, dass in Deutschland Folter auch in
Ausnahmesituationen nicht erlaubt oder geduldet wird", sagte Heiner
Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Polizeibeamte, zumal solche in leitender Position, müssten sich der
Absolutheit des Folterverbotes in besonderem Maß bewusst sein. Ob der
Fall strafrechtlich als Verleitung zur Aussageerpressung zu
beurteilen ist, oder als Verleitung zur Nötigung, wie von der
Staatsanwaltschaft angenommen, werde nun das Gericht zu entscheiden
haben.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen den Vize-Polizeipräsidenten
oder die Durchführung eines Strafbefehlverfahrens ohne öffentliche
Hauptverhandlung hätte das absolute Folterverbot untergraben,
erklärte der Menschenrechtsexperte. Das sowohl im Verfassungsrecht
als auch im Völkerrecht verankerte Folterverbot untersage auch eine
faktische Relativierung. Diese Gefahr drohe jedoch, wenn einzelne
Beamte davon ausgehen könnten, dass sie sich in bestimmten
Fallkonstellationen strafrechtlich nicht verantworten müssten.
Bielefeldt empfahl der Bundesregierung, das neue Zusatzprotokoll
zur UN-Anti-Folter-Konvention zügig zu zeichnen und zu ratifizieren.
Dieses präventive Instrument könne den Schutz vor Folter weltweit
verbessern, so der Direktor des Menschenrechtsinstituts. "Die
Zeichnung bietet die Gelegenheit, die absolute Geltung des
Folterverbotes wirksam zu unterstreichen."
Hintergrundinformationen des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:
Petra Follmar, Wolfgang S. Heinz, Benjamin Schulz:
Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland. Beiträge des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2003 (Policy Paper 1)
Petra Follmar-Otto, Hendrik Cremer:
Das neue Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention. Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte, 2004 (Policy Paper 2)
Beide Studien finden Sie auf der Homepage des Instituts
www.institut-fuer-menschenrechte.de unter "Aktuelles"

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Telefon +49 30 259 359 14
Mobil +49 160 966 500 83
email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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