Deutsches Institut für Menschenrechte
Gewalt in Partnerschaften: Menschenrechtsinstitut mahnt bessere Unterstützung für Betroffene an
Berlin (ots)
Mit der heute veröffentlichten Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag" (LeSuBiA) liegen aktuelle Daten zum Dunkelfeld geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland vor. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte betont die hohe Relevanz der Ergebnisse und spricht sich dafür aus, den Schutz der Betroffenen in der Strafverfolgung stärker zu berücksichtigen und Präventionsmaßnahmen zu verstärken.
"Die Zahlen bestätigen, worauf zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren hinweisen: Geschlechtsspezifische Gewalt findet überwiegend im Verborgenen statt", sagt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. "Dass weniger als zehn Prozent der Vorfälle angezeigt werden, zeigt die erheblichen Hürden im Zusammenhang mit einer Strafanzeige. Frauenberatungsstellen spielen daher eine zentrale Rolle, da sie Betroffenen Orientierung und Unterstützung bieten. Auch Angebote wie die psychosoziale Prozessbegleitung können dazu beitragen, Ängste abzubauen und Hemmschwellen im Hinblick auf die Durchführung eines Strafverfahrens zu senken."
Angesichts der erschreckend hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalttaten empfiehlt das Institut der Politik:
1. Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems
Die Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern muss nachhaltig gesichert und ausgebaut werden. Diese Angebote sind für viele Betroffene die erste Anlaufstelle und entscheidend für Orientierung, Schutz und Stabilisierung.
2. Stärkung der Gewaltprävention
Präventionsprogramme zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt müssen gezielt ausgebaut werden, insbesondere für Personen in vulnerablen Lebenslagen.
3. Betroffenenorientierte Ausgestaltung von Strafverfahren
Im Strafverfahren müssen die Bedarfe und Schutzinteressen der Betroffenen stärker berücksichtigt werden, um die Anzeigebereitschaft zu erhöhen und Sekundärviktimisierung zu vermeiden.
4. Verbindliche Schulungen für Fachpersonal
Insbesondere Mitarbeitende bei Polizei, Justiz sowie im medizinischen Bereich müssen regelmäßig und verpflichtend zum professionellen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt fortgebildet werden.
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist seit November 2022 von der Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Finanziert wird die unabhängige Einrichtung im Rahmen eines Projekts vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Ein interdisziplinär besetzter Beirat begleitet die Arbeit der Berichterstattungsstelle.
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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