Arbeitnehmern drohen 2013 Einbußen beim Monatsnetto
Steuerliche Freibeträge müssen neu beantragt werden
Nürnberg (ots)
Vielen Arbeitnehmern drohen im kommenden Jahr Einbußen beim monatlichen Nettolohn, wenn sie jetzt nicht handeln. Grund: Die Freibeträge, die auf ihrer Lohnsteuerkarte bzw. der Ersatzbescheinigung des Finanzamtes eingetragen sind, müssen neu beantragt werden. Denn beim Umstieg auf die elektronische Lohnsteuerkarte werden die alten Freibeträge nicht mehr berücksichtigt. Darauf weist die DATEV eG hin, mit deren Software monatlich elf Millionen Lohnabrechnungen erstellt werden.
Mit der gesetzlichen Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 wird die alte Lohnsteuerkarte endgültig abgeschafft. Künftig werden die darauf eingetragenen Merkmale wie Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchenzugehörigkeit und Freibeträge dem Arbeitgeber online zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten wird dann aus dem jeweiligen Bruttolohn der Nettolohn errechnet. Die Hürde: Mit dem Einstieg der Arbeitgeber in das papierlose Verfahren im Laufe des Jahres 2013 werden die Freibeträge quasi auf Null zurückgestellt. Arbeitnehmer müssen diese also neu beantragen, um monatlich nicht mehr Lohnsteuern abzuführen als notwendig. Ausnahmen gibt es lediglich bei den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene, die bereits über das laufende Jahr hinaus gewährt wurden.
Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt oder online
Die Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung sind erhältlich beim Finanzamt oder unter www.elster.de. Darin müssen ähnlich wie in der Steuererklärung Angaben zur Person, zu den Kindern, zum Einkommen, zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ähnliches vom Arbeitnehmer oder seinem Steuerberater ausgefüllt und dann beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieses hinterlegt die neuen Daten in der ELStAM-Datenbank und überreicht dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Ausdruck. Bei Abweichungen in der ersten Lohnabrechnung, für die der jeweilige Arbeitgeber die ELStAM-Daten eingesetzt hat, sollten Arbeitnehmer Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
Früher mussten die Freibeträge jährlich neu beantragt und in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Für die Übergangszeit 2011/2012, in der ELStAM noch nicht funktionierte, aber auch keine neuen Lohnsteuerkarten ausgestellt wurden, verlängerte sich die Gültigkeit der alten Freibeträge automatisch. Dies endet mit dem ersten Abruf der ELStAM-Daten durch den jeweiligen Arbeitgeber im Laufe des Jahres 2013.
Jeder Arbeitnehmer ist für die Richtigkeit seiner Lohnsteuermerkmale verantwortlich. Korrekturen muss er zeitnah beim Finanzamt angeben. Hat er beispielsweise noch Kinderfreibeträge für Nachwuchs eingetragen, der längst flügge geworden ist, drohen im Rahmen der Einkommensteuererklärung deutliche Nachzahlungen. Umgekehrt profitiert er schon bei den Gehaltszahlungen von korrekten Freibeträgen, weil er jeden Monat weniger Lohnsteuer zahlt und nicht auf Erstattung nach der jährlichen Steuererklärung warten muss.
Freibeträge, die jetzt neu zu beantragen sind, können beispielsweise für hohe Werbungskosten wegen weiter Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, regelmäßige Sonderausgaben für Unterhaltsleistungen oder außerordentliche Belastungen durch Krankheit in Anspruch genommen werden. Über elster.de kann jeder Arbeitnehmer zukünftig nach der Registrierung jederzeit seine Daten überprüfen. Änderungen, die er dem Finanzamt meldet, werden durch das neue elektronische Verfahren zeitnah vom Arbeitgeber bei der Nettolohnberechnung berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Interessierte auf www.datev.de unter Elektronische Lohnsteuerkarte.
Über DATEV
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