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Flughafengesellschaft wird Fall für Rechnungshöfe
Berlin (ots)
Die Finanzplanung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beschäftigt nach Informationen von rbb24 Recherche derzeit auch die Rechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg.
Ein Sprecher des Berliner Rechnungshofs erklärte, dass "die Rechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg derzeit in Gesprächen über den Sachverhalt" seien. Der Landesrechnungshof Brandenburg teilte auf Anfrage mit, dass das für Landesbeteiligungen zuständige "Prüfgebiet" mit der FBB neben anderen Beteiligungen aktuell im Rahmen einer Querschnittprüfung befasst ist. Im Anschluss will sich der Landesrechnungshof "hinsichtlich einer Prüfung zur Finanzplanung der FBB mit dem Rechnungshof von Berlin und dem Bundesrechnungshof abstimmen."
Der rbb hatte in der vergangenen Woche über mutmaßlich zu hohe Einnahmeerwartungen der FBB durch den reinen Flugverkehr nach Inbetriebnahme des neuen BER berichtet. Nach Berechnungen des rbb und einer Erhebung des Bundesverbands der deutschen Fluggesellschaften (BdF) steigen die Einnahmen durch die Entgelte der Fluggesellschaften für die Nutzung des Airports und der zentralen Infrastruktur am Beispiel eines Airbus A-320 höchstens um 25 Prozent gegenüber Tegel und Schönefeld. Dies hätte erhebliche Folgen für die Finanzsituation der Gesellschaft. Die Flughafengesellschaft hatte dem widersprochen und mitgeteilt, dass die Erlöse aus dem sogenannten "Aviation-Sektor" um 40 bis 50 Prozent zulegen würden.
Landes- und Bundespolitiker hatten daraufhin die Einschaltung der Rechnungshöfe gefordert. Am vergangenen Freitag hatte Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sich bereits schriftlich an den Präsidenten des Bundesrechnungshofs gewandt. Die Fraktionen von CDU, FDP und AfD haben zudem heute in einem gemeinsamen Antrag eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses "BER II" beantragt und die Einladung des FBB-Geschäftsführers Engelbert Lütke Daldrup gefordert. Gegenstand der Ausschusssitzung sollen die Businesspläne und die zugrundeliegenden Einnahmeerwartungen der Gesellschaft sein.
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