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rbb setzt auf Zusammenarbeit mit Verlagen - Mehr Video und Audio bei Online-Nachrichten
Potsdam/Berlin (ots)
Im juristischen Streit mit fünf regionalen Zeitungsverlagen über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unter rbb24.de ist der rbb auf die klagenden Verlage zugegangen und hat seine Berufung gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts vom 25.7.2020 zurückgenommen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, in dem das Landgericht zuletzt die Auffassung vertreten hatte, das Angebot auf rbb24.de vom 23. Januar 2017 sei presseähnlich und damit juristisch nicht zulässig gewesen.
rbb-Intendantin Patricia Schlesinger: "Die technische und inhaltliche Entwicklung unserer Online-Nachrichtenangebote ist in den vergangenen fünf Jahren über diesen Streit hinweggegangen. Dem rbb liegt definitiv mehr an einer guten Zusammenarbeit mit den Verlagen als an diesem Gerichtsprozess, deshalb haben wir das Verfahren nun beendet. Die gemeinsamen Herausforderungen für Verlage und Rundfunkhäuser angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Debatten und des weiteren Erstarkens der internationalen Plattformbetreiber sind wichtiger als der juristische Blick zurück."
"Wer die aktuelle Nachrichtengebung von rbb24.de im Netz und der App mit dem vergleicht, was 2017 von den Verlagen bemängelt wurde, wird wenig Ähnlichkeiten feststellen", sagte rbb-Chefredakteur David Biesinger. "Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Stärken bei Audio und Video konsequent ins Netz übertragen und setzen diesen Weg fort. Unser Ziel: Der beste Nachrichtenüberblick für Berlin und Brandenburg auf rbb24.de und über die rbb24-App - crossmedial mit starken Videos und Audios."
Gegen die Entscheidung des Landgerichts im Jahr 2020 hatte sich der rbb mit einer Berufung gewehrt und vor dem OLG Brandenburg obsiegt. Der Bundesgerichtshof hatte dann den Rechtsstreit ebenfalls geprüft und zur erneuten Entscheidung an das OLG Brandenburg zurückverwiesen. Nach erneuter Verhandlung hat der rbb sich nunmehr entschieden, die Berufung zurückzunehmen und so das Verfahren zu beenden.
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