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Junge Genossenschaften kritisieren Verfahren zur Bebauung von Erbbaugrundstücken
Berlin (ots)
SPERRFRIST: Donnerstag, 24.April, 5 Uhr
Die Wohnbebauung auf Berliner Erbbaugrundstücken kommt nicht voran. Nach Informationen von rbb24 Recherche sind auf den mehr als 20 Flächen, die das Land für Baugruppen und Genossenschaften zur Verfügung gestellt hat, seit 2021 nur 60 Wohnungen entstanden.
Ulf Heitmann, Sprecher vom Berliner "Bündnis junger Genossenschaften" erklärte dem rbb, dass aktuell hunderte Wohnungen "in der Pipeline" seien, aber nicht gebaut werden könnten. Heitmann kritisiert komplizierte Entscheidungswege und lange Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Landesinstitutionen wie der Immobilienverwaltung BIM, der Investitionsbank IBB und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Auch Hamburg vergibt landeseigene Grundstücke im Erbbaurecht. Dort wurden nach Auskunft der Hamburger Finanzbehörde seit 2021 auf 31 Grundstücken circa 400 Wohnungen gebaut.
In Berlin werden nach Aussage von Heitmann deshalb so wenige Wohnungen gebaut, weil die Vergabe der Grundstücke besonders aufwändig und kaum praxistauglich sei. Bauwillige müssen sich mit einem Konzept für die Grundstücke bewerben, das soziale und ökologische Ziele berücksichtigt. Eine Jury entscheidet anschließend über das beste Konzept und die Berliner Immobilienmanagement GmbH vergibt dann das Grundstück. Für die Bewerber können in dieser Phase bereits Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen, nur für Planung und Konzept.
Auf Anfrage der Redaktion rbb24 Recherche hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nun erstmals Beschleunigungsmaßnahmen für die Vergabe der Erbbau-Flächen angekündigt. "Aktuell erfolgte sowohl eine Optimierung der Verfahrensstruktur sowie eine Reduzierung der einzureichenden Unterlagen", teilte die Pressestelle mit.
Die Vergabe landeseigener Grundstücke als Erbbauland wurde 2012 beschlossen, weil Berlin kein Bauland mehr verkaufen wollte. Auch andere Länder und Kommunen in Deutschland vergeben die öffentlichen Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht, um so der Spekulation mit Bauland entgegenzutreten. Die Grundstücke können für eine Zeit von bis zu 100 Jahren vergeben werden. Der Erbbauzins liegt im Durchschnitt bei 1,5 Prozent.
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