Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Einberufung
zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 20.03.2019 Korrektur zur Aussendung vom 20.03.2019 SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Ternitz FN 102999 w, ISIN AT0000946652 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 23. April 2019, um 10:00 Uhr, in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 ("Stadthalle"). I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht samt nichtfinanzieller Erklärung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2018 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 6. Wahl zweier Personen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2019] i) Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage ii) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, iii) jedoch auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und dem Direktausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts in bestimmten Fällen; und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien); unter gleichzeitiger Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23.04.2014. II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2019 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/ hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zugänglich: Jahresabschluss mit Lagebericht,Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich nichtfinanzieller Erklärung, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 AktG zu TOP 7 - Erhöhung Grundkapital, o Formular für die Erteilung einer Vollmacht, o Formular für den Widerruf einer Vollmacht, o vollständiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. April 2019 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 17. April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss. (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 14 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 65 Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at [anmeldung.sbo@hauptversammlung.at] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000946652, * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 65 Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at [anmeldung.sbo@hauptversammlung.at] (Vollmachten bitte im Format PDF) Die Vollmachten müssen spätestens bis 19. April 2019, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http:// www.sbo.at/hauptversammlung] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 2. April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. April 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)2630 315501oder an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail an m.scheiber@sbo.co.at [m.scheiber@sbo.co.at] zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 3. Angaben gem § 110 Abs 2 S 2 AktG Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahl zweier Personen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Der Aufsichtsrat der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft besteht derzeit aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern). Von den sechs Kapitalvertretern sind vier Männer und zwei Frauen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unterliegt dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen. Mitgeteilt wird, dass vom Betriebsrat keine Mitglieder in den Aufsichtsrat gem § 110 ArbVG entsandt wurden und daher eine Angabe, ob ein Widerspruch gem § 86 Abs 9 AktG erklärt wurde, entfällt. § 10 Abs 1 der Satzung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis sechs von der Hauptversammlung bestellten Mitgliedern besteht. Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahl zweier Personen in den Aufsichtsrat" ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine Frau vorzuschlagen ist, um den Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu entsprechen. 4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail anm.scheiber@sbo.co.at [m.scheiber@sbo.co.at] übermittelt werden. 5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahl zweier Personen in den Aufsichtsrat" setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am11. April 2019 in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf die Ausführungen zu Punkt V Abs 3 verwiesen. 6. Information auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung] zugänglich. 7. Information zum Datenschutz der Aktionäre SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Für die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken, Zählservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse compliance@sbo.co.at [compliance@sbo.co.at] der über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Group Compliance Management 2630 Ternitz, Hauptstraße 2 Tel: +43 2630 315 - 0 Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft www.sbo.at/privacypolicy [http://www.sbo.at/privacypolicy] zu finden. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- und ist zerlegt in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,--. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 50.697 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.949.303. Ternitz, im März 2019 Rückfragehinweis: Mag. Andreas Böcskör MSc Head of Investor Relations, Legal and Compliance Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG A-2630 Ternitz/Austria, Hauptstrasse 2 Tel.: +43 2630 315-252 Fax: +43 2630 315-501 E-Mail: a.boecskoer@sbo.co.at Web: www.sbo.at LinkedIn: www.linkedin.com/company/schoeller-bleckmann-oe/ Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/226/12/10280842/0/Widerruf_einer_Vollmacht.pdf http://resources.euroadhoc.com/documents/226/12/10280842/0/Vollmacht.pdf Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 Ternitz Telefon: 02630/315110 FAX: 02630/315101 Email: sboe@sbo.co.at WWW: http://www.sbo.at ISIN: AT0000946652 Indizes: ATX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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