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Rauchwarnmelder: Auch in Thüringen endet die Nachrüstfrist

Berlin (ots)

Jetzt sind Wohnungseigentümer und Mieter gefordert - Klare Erfolge im Kampf gegen Feuer und Rauch

Am 31. Dezember 2018 endet auch in Thüringen die Nachrüstfrist für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden. Damit sind sie in fast allen Bundesländern für Wohnungen vorgeschrieben. Nachrüstfristen bis Ende 2020 bestehen noch für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg. Einzige unverständliche Ausnahme bildet der Freistaat Sachsen, in dem lediglich für Neubauten eine Rauchwarnmelderpflicht besteht, aber bislang keine Nachrüstung für Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben ist. Beim Brandschutz sollten im Bund einheitliche Sicherheitsstandards gelten. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

In der Thüringer Bauordnung ist geregelt, dass "zum Schutz von Leben und Gesundheit in Wohnungen, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder", so heißt es weiter, "müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Ganz gleich, ob im Neubau oder im Bestandsgebäude: Für die Installation von Rauchwarnmeldern und die Erhaltung der Betriebsbereitschaft ist der Eigentümer des Gebäudes oder der Wohnung verantwortlich. Aus technischen Gründen empfiehlt der bvbf, einen Brandschutz-Fachbetrieb mit der Wartung zu beauftragen. Ansonsten gilt: Mindestens einmal im Jahr die Funktionsfähigkeit prüfen, indem man den Alarm auslöst, um festzustellen, ob die Batterien noch stark genug sind. Auch sollten die Rauchwarnmelder frei von Staub oder Insekten sein.

Sie können Leben retten: Warum Rauchwarnmelder so wichtig sind

Jedes Jahr entstehen in Deutschland rund 200.000 Brände. Dabei kommen immer noch rund 350 Menschen ums Leben. Die meisten davon beim Einatmen der giftigen Rauchgase. Immerhin hat sich die Zahl der Opfer seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in den meisten Bundesländern halbiert. Damit konnten bei Bränden schlimmere Folgen für viele Menschen und auch für Hab und Gut abgewendet werden.

Inzwischen gibt es eine große Auswahl von internetbasierten Geräten. Diese senden Informationen über das WLAN an das Smartphone. Im Notfall kann dann zum Beispiel über die App die Feuerwehr alarmiert werden. Besonders für ältere Menschen, Familien und Wohngemeinschaften empfiehlt sich die Installation einer Funk-Alarmeinheit mit mehreren Rauchwarnmeldern: Deren Signale gehen an eine zentrale Einheit, die alle Bewohner im Haus gleichzeitig warnt.

Kompetente Ansprechpartner sowohl für den privaten als auch den betrieblichen Brandschutz sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben dem Verkauf qualitativ hochwertiger Rauchwarnmelder und Feuerlöscher auch deren fachgerechte Montage und Wartung übernehmen sowie eine umfassend Beratung bieten. Lokale Adressen, nach Postleitzahlen sortiert, findet man zum Beispiel im Internet unter www.bvbf.de. Ein letzter Hinweis: Handwerkerleistungen für Einbau und Wartung können in Teilen steuerlich abgesetzt werden.

Pressekontakt:

Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

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