Kolping: Sterbehilfe verfassungskonform regeln
Köln (ots)
Das Kolpingwerk Deutschland weist darauf hin, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten feststellt, dass drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind. Sie genügen entweder nicht dem verfassungsrechtlich notwendigen Bestimmtheitsgebot oder es mangelt ihnen an der Bundesgesetzgebungskompetenz, weil sie in ihrer Ausgestaltung in landesrechtliche Berufsausübungsregelungen für Ärzte eingreifen. Lediglich der von der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe vorgelegte Entwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe wird von Verfassungsrechtlern als verfassungskonform angesehen.
Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, mittels eines neuen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord zu verbieten. Gleichzeitig sollen die guten Erfolge der Palliativmedizin und im Hospitzwesen gefördert werden.
Kolping-Bundessekretär Ulrich Vollmer: "Nur mit einer solch klaren und hinreichend bestimmten Regelung kann die Suizidbeihilfe verfassungskonform und zum Schutz des Lebens geregelt werden. Das Kolpingwerk Deutschland unterstützt die Vorschläge der Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, die auch von der Katholischen Kirche in Deutschland Rückhalt erfahren."
Die Bischöfe sehen den Staat in der Pflicht, alle organisierten Formen der Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, um zu verhindern, dass diese als normale gesellschaftliche Dienstleistung angeboten und wahrgenommen werden. Eine gesetzliche Regelung, die derartige Angebote duldet, würde dazu führen, dass der innere und äußere Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunimmt, von derartigen Optionen Gebrauch zu machen. Sie fühlten sich nicht mehr von einer selbstverständlichen Solidarität und Hilfe ihrer Mitmenschen getragen, sondern empfänden sich wahrscheinlich noch mehr als Last und als unnütz, wenn sie ihren Platz nicht räumten.
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