Kolpingwerk Deutschland zur Debatte um eine Zulassung des Bluttests auf Trisomie 21
Jeder Mensch ist wertvoll!
Kolpingwerk Deutschland zur Debatte um eine Zulassung des Bluttests auf Trisomie 21
"Selektionsinstrumente dürfen nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden". Dies hält der Bundesvorstand des Kolpingwerkes in seiner jüngsten Erklärung fest. Anlass ist die Debatte um den Bluttest auf Trisomie 21, der nach Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen zur Regelleistung werden soll. Dem muss das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen.
In seiner Erklärung warnt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes davor, dass eine Finanzierung des Bluttestes in "begründeten Einzelfällen" nicht eine Entwicklung initiieren darf, an deren Ende ein Selektionsinstrument als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird. Nichts anderes stellt der Bluttest auf Trisomie 21 dar: Er dient keinerlei therapeutischen Zwecken, sondern ist ein Selektionsinstrument zur Feststellung des Down-Syndroms bei Ungeborenen, das nicht therapierbar ist. Unsere Gesellschaft darf nicht den Blick für die Grenzen zwischen dem technisch Machbaren und dem ethisch Vertretbaren verlieren.
Für das Kolpingwerk stehen die Würde und die Unverfügbarkeit jedes menschlichen Lebens vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes im Vordergrund. Die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz des menschlichen Lebens vom ersten bis zum letzten Augenblick sind vom Grundgesetz garantiert und gehören zu den wichtigsten Aufgaben staatlichen Handelns!
Das Kolpingwerk Deutschland ist ein katholischer Sozialverband mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern.
Pressestelle Kolpingwerk Deutschland Georg Wahl, Stellvertretender Pressesprecher St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel. 0221-20701-112 E-Mail: georg.wahl@kolping.de, www.kolping.de https://www.zdh.de/presse/pressekontakte/