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Kolpingwerk Deutschland gGmbH

Christentum und Familie in EU-Verfassung
Kolpingwerk Europa schlägt Nachbesserung des Konvententwurfes vor

Köln (ots)

Das Kolpingwerk Europa hat die Vertreter der
EU-Staaten aufgefordert, den Verfassungsentwurf des EU-Konventes bei
der anstehenden Regierungskonferenz in Thessaloniki nachzubessern. In
der Präambel werde zwar Bezug genommen auf die religiösen
Überlieferungen Europas und ihre Bedeutung für das Europa prägende
Menschenbild, doch fehle sowohl ein Hinweis auf die besonders
prägende Kraft des Christentums wie auch ein Gottesbezug. "Das
Kolpingwerk Europa unterstützt die entsprechende Formulierung in der
polnischen Verfassung, die auch die Nichtgläubigen nicht ausschließt
und trotzdem das Bewusstsein von der Vorläufigkeit, Fehlbarkeit und
der Unvollkommenheit menschlichen Handelns wach hält", schlug Michael
Hanke, Vorsitzender des Kolpingwerkes Europa, als Alternative vor.
Weiter bedauert das Kolpingwerk in einer Erklärung zum
Verfassungsentwurf, dass Ehe und Familie nicht unter den besonderen
Schutz der Verfassung gestellt und im Artikel 3 als eines der
Europaziele aufgenommen worden sind. Angesichts der dramatischen
demographischen Entwicklung verdiene die Familie als Ort der
Weitergabe des Lebens eine besondere Förderung und Beachtung. "Das
Kolpingwerk Europa hofft und erwartet, dass auch bei der Sitzung des
Europäischen Rates diese Nachbesserungen noch möglich sind", meint
Michael Hanke im Vorfeld des Treffens der Regierungschefs. Aber:
"Unabhängig davon wird sich das Kolpingwerk Europa mit aller Kraft
dafür einsetzen, den Verfassungsentwurf bei den Bürgern Europas
bekannt zu machen und sich für eine Akzeptanz der Regelungen
einzusetzen."

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland,
Kolpingplatz 5-11, 50667 Köln
Pressereferat,
Tel.: 0221-20701-195,
Verantwortlich: Martin Grünewald

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