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Kolpingwerk Deutschland gGmbH

Kolping: "Arbeits- und Sozialrichter belassen"
Zusammengelegte Gerichtsbarkeit bedeutet Qualitätsverlust

Köln (ots)

Durch eine Initiative des Bundesrats sind
Bestrebungen im Gange, die Finanz-, Verwaltungs- und
Sozialgerichtsbarkeit zu einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen
Gerichtsbarkeit zu verschmelzen. Zugleich soll die
Arbeitsgerichtsbarkeit zu den Aufgaben der ordentlichen Justiz
geordnet werden. Damit droht das Ende der Mitarbeit ehrenamtlicher
Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten. Nach Einschätzung des
Kolpingwerkes Deutschland wird dies einen verminderten Rechtsschutz
sowie einen erheblichen Qualitätsverlust zur Folge haben. Zudem würde
ein solcher Schritt im Vorfeld der Sozialwahlen 2005 ein falsches    
 Signal gegenüber der Selbstverwaltung von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern in der Sozialverwaltung sein.
300 ehrenamtliche Richter
Die Richterbank der Sozial- und Arbeitsgerichte spiegelt derzeit
in allen Instanzen die Struktur der Selbstverwaltungsorgane der
Versicherungsträger wider. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind durch
ehrenamtliche Richter gleichberechtigt beteiligt. Der Bundesvorstand
des Kolpingwerkes Deutschland fordert daher, die Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit beizubehalten. Der Verband stellt auf Bundes-
und Diözesanebene je rund 150 ehrenamtliche Sozial- und
Arbeitsrichter.
Gegen eine Abschaffung der Sozialgerichtsbarkeit spricht nach
Ansicht von Jürgen Peters, Referent für Arbeit und Soziales beim
Kolpingwerk Deutschland, vor allem die hohe fachliche Kompetenz, die
sich im Laufe der Jahrzehnte in der Sozialgerichtsbarkeit
herausgebildet hat.
Die beabsichtigte Aufgabe der speziellen Gerichtsbarkeit fällt in
eine Zeit, in der der Sozialstaat Deutschland und die
Sozialversicherungssysteme vor ihrer härtesten Belastungsprobe seit
dem Zweiten Weltkrieg stehen. Leistungsansprüche der Versicherten
werden in vielen Bereichen eingeschränkt oder zurückgenommen und die
Beziehungen des einzelnen Versicherten zu den Leistungsträgern neu
gestaltet.
Unterdessen hat der Bundesrat im Februar auf Antrag des Landes
Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für
Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr
erhoben werden soll. Vorgesehen sind 75 Euro für Verfahren vor
Sozialgerichten, 150 für Verfahren vor Landessozialgerichten und 225
vor dem Bundessozialgericht. Bislang waren die Verfahren
gerichtskostenfrei.
Diese Absicht kritisiert Jürgen Peters: "Die Einführung der
Gebühren für Sozialgerichte gefährdet die Durchsetzung der
berechtigten Interessen sozial schwacher Bürger." Ein Viertel der
Menschen, die sich an die Sozialgerichte wendeten, lebe am Rande des
Existenzminimums, betont Peters. Sie könnten eine Gebühr nicht
aufbringen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür müsse der
Steuerzahler aufkommen.

Pressekontakt:

Martin Grünewald,
Kolpingwerk Deutschland,
Pressereferat,
Tel.: (0221) 20 70 1 - 195

Original-Content von: Kolpingwerk Deutschland gGmbH, übermittelt durch news aktuell

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