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Rücknahme der Kürzungen im Sozial- und Jugendbereich muss nach Karlsruher Urteil Bestand haben

Rücknahme der Kürzungen im Sozial- und Jugendbereich muss nach Karlsruher Urteil Bestand haben
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Rücknahme der Kürzungen im Sozial- und Jugendbereich muss nach Karlsruher Urteil Bestand haben

Die Proteste der Jugendverbände und der freien Wohlfahrtpflege haben Erfolg gezeigt. Der Haushaltsausschuss hat die geplanten Kürzungen zurückgenommen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von Geldern im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hat, darf die Zukunft der Sozial- und Jugendarbeit nicht erneut zur Disposition gestellt werden.

Köln – 30.11.2023

Mit großer Erleichterung haben die Kolpingjugend und das Kolpingwerk Deutschland zur Kenntnis genommen, dass sich die Fachpolitiker*innen in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 auf eine Rücknahme der Kürzungen, vor allem im Kinder- und Jugendplan des Bundes, aber auch im Bereich der Freiwilligendienste und der Arbeitsmarktintegration verständigt haben.

Wie viele andere gesellschaftliche Organisationen, die im Bereich der Sozial- und Jugendarbeit tätig sind, hatte sich auch das Kolpingwerk mit seiner Jugendorganisation in den vergangenen Monaten vehement gegen die Kürzungen ausgesprochen und verdeutlicht, dass diese einen massiven Einbruch der Infrastruktur in diesen Bereich nach sich ziehen würde. „Umso mehr freut es uns, dass im parlamentarischen Verfahren die Bedeutung der Jugend- und Sozialpolitik hervorgehoben und gestärkt wurde“, sagt Alexandra Horster, Bundessekretärin des Kolpingwerkes Deutschland. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die Haushaltsexperten folgenden Regelungen vereinbart haben:

  • Statt Kürzungen im Integrations- und Maßnahmenbudget der Jobcenter sollen nun 750 Millionen Euro für die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, für passgenauere Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Im Kinder- und Jugendplan des Bundes erhalten der Deutsche Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände im Jahr 2024 einen Aufwuchs von rund 1 Million Euro für die internationale Jugendverbandsarbeit.
  • Für den Bereich der Freiwilligendienste soll es einen Zuwachs von 27 Millionen Euro geben.
  • Für die gemeinnützigen Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wurden im Einzelplan des BMFSFJ jetzt wieder Bautitel in Höhe von 1,125 Millionen Euro eingestellt.

„Es macht Mut, dass der Einsatz der Zivilgesellschaft Wirkung gezeigt hat, und dass sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass eine Streichung der Mittel zur Förderung von politischer Bildung und Teilhabe gravierende Folgen für unser demokratisches Gemeinwesen haben würde“, erläutert Horster. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Tarifsteigerungen, erhöhte Sachkosten und inflationsbedingte Mehrkosten durch die Finanzierungszusagen nur bedingt aufgefangen werden können. Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe ist weiterhin nicht gewährleistet.

Die neuen Debatten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die vom Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre dürfen nicht zu einer Rücknahme der Beschlüsse des Haushaltsausschusses führen. Gleichzeitig gilt es aus Sicht von KOLPING die „Zukunft im Blick“ zu behalten. Ökologische und soziale Ziele dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, damit die Lebenschancen zukünftiger Generationen gewahrt werden können.

Das Kolpingwerk Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit mehr als 205.000 Mitgliedern in 2.200 Kolpingsfamilien vor Ort, davon etwa 34.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. Es ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.

Pressestelle

Kolpingwerk Deutschland
Christoph Nösser, Pressesprecher
St-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Tel. 0221-20701-110
E-Mail:  christoph.noesser@kolping.de
www.kolping.de
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