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Euro-Einführung bringt Gebührenerhöhung bei deutschen Banken - Neue Studie des Europäischen Verbraucherverbands BEUC zu Auslandsüberweisungen - Edda Müller: "Bremse für den europäischen Binnenmarkt"

Berlin (ots)

Berlin/Brüssel, 5. November 2003 - Die europäischen
Verbraucher müssen weiterhin mit hohen Gebühren für den bargeldlosen
Zahlungsverkehr innerhalb der Eurozone leben. Gleichzeitig gibt es
flächendeckend Verstöße gegen die EU-Verordnung zu
grenzüberschreitenden Zahlungen. Dies ist das Ergebnis einer heute
veröffentlichten Untersuchung des Europäischen Verbraucherverbands
BEUC. Entsprechend der EU-Verordnung sind die Banken seit der Euro-
Einführung verpflichtet, die Gebühren für Inlandsüberweisungen und
grenzüberschreitende Zahlungen anzugleichen. Statt jedoch die hohen
Auslandsgebühren zu senken, haben die Banken in Deutschland und in
fünf weiteren Ländern der Eurozone die Inlandsgebühren zum Teil
drastisch erhöht. vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller bezeichnete das
Verhalten der Banken als Bremse für den europäischen Binnenmarkt.
"Die Banken werden sich allerdings erst bewegen, wenn die Verbraucher
ihnen Beine machen und zu günstigeren Anbietern wechseln."
In Deutschland wurden Preiserhöhungen vor allem für das Abheben an
Geldautomaten fremder Banken festgestellt. Die Entgelte kletterten
zwischen 14 Prozent bei der HypoVereinsbank, 25 % bei der Deutschen
Bank und 58% bei der Hamburger Sparkasse.
An der nicht repräsentativen Untersuchung beteiligten sich
Verbraucherorganisationen in den elf Ländern der Eurozone, unter
ihnen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Um die Umsetzung
der EU-Richtlinie zu testen, wurden jeweils 40 Euro von einer
inländischen Bank auf ein Konto in Brüssel überwiesen. Zugleich wurde
untersucht, wie sich die Gebührensätze für inländische und
grenzüberschreitende Zahlungen seit dem 1. Januar 2002 entwickelt
haben, wie hoch die Entgelte für Abhebungen an Geldautomaten im
Ausland sind und ob die Banken ihrer Informationspflicht über die
Gebührenhöhe nachkommen.
Einen klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung stellen auch
Überweisungsformulare für EU-Standardüberweisungen dar. Derartige
Formulare werden auch von vielen deutschen Banken verwendet, unter
ihnen die Postbank oder die Berliner Volksbank. Dort ist vorgedruckt,
dass der "Überweisende Entgelte und Auslagen bei seinem
Kreditinstitut trägt und der Empfänger die übrigen Entgelte." Damit
weiß der Überweisende nicht, wie viel von dem Geld tatsächlich beim
Empfänger ankommt.
Eklatante Verstöße gegen das EU-Recht wurden in allen elf Ländern
der Eurozone festgestellt. Einige der besonders herausragenden Fälle:
  • Einem finnischen Verbraucher wurden bei der Überweisung von 40 Euro von der Nordea Bank an eine belgische Bank 28,59 Euro in Rechnung gestellt - das sind 71,5 Prozent des Gesamtbetrags.
  • Das Abheben von Bargeld am Geldautomaten bei der italienischen Intesa-Bank kostet im Inland 2 Euro - das Abheben vom gleichen Konto kostet im Euro-Ausland dagegen satte 8 Euro.
  • Spitzenreiter beim Anheben der inländischen Überweisungsgebühren war die griechische Eurobank, bei der die Gebühr von acht auf 21 Euro stieg.
Wer ist BEUC?
Der Europäische Verbraucherverband BEUC mit Sitz in Brüssel ist der
Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen. Ihm gehören
36 Organisationen in den EU-Staaten und den Beitrittsländern an,
unter ihnen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung
Warentest. BEUC steht für «Bureau Européen des Union de
Consommateurs».
Für weitere Informationen ...
...Ein Überblick über die Ergebnisse der Untersuchung ist zu finden
unter www.vzbv.de sowie erhältlich in der Pressestelle des vzbv
...www.beuc.org
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Carel Mohn, Pressesprecher vzbv, eMail: presse@vzbv.de
Maren Geisler, Bankenreferentin des vzbv, eMail: fdl@vzbv.de

Original-Content von: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., übermittelt durch news aktuell

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