vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Klagen gegen "Diesel-Panzer": PKW dürfen weiter als Kleinlaster zugelassen werden - Teilerfolge wegen irreführender Abgaskennzeichnung gegen BMW und Mercedes - vzbv geht in Berufung im Fall VW
Berlin (ots)
08.12.2003 - Im Streit mit BMW, Mercedes und VW wegen irreführender Abgaskennzeichnungen der Diesel-Modelle X5, ML und Touareg hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Teilerfolge erzielt. BMW hat nach der mündlichen Verhandlung auf dringendes Anraten des Landgerichts München erklärt, das beanstandete X5-Modell nicht weiter vergleichend zu anderen PKW mit einem "niedrigen Schadstoffausstoß" zu bewerben. Mercedes verzichtet bei der Werbung für ein Modell der M-Klasse auf eine irreführende Abgastabelle mit zu niedrigen Abgaswerten. Zudem haben BMW und Mercedes ungeachtet der noch ausstehenden Urteile in der Werbung die beanstandeten Angaben zur Abgasnorm verbraucherfreundlicher nachgebessert.
Derweil hat das Landgericht Braunschweig die Klage gegen VW abgewiesen. Demnach darf VW sein Touareg-Modell weiter mit der Abgasnorm Euro 3 bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser Norm der Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge zugrunde liegt. "Gegen dieses Urteil werden wir Berufung einlegen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Es müsse ausgeschlossen werden, dass in Deutschland PKW mit einem extrem hohen Schadstoffausstoß durch eine irreführende Kennzeichnung ein positives Umweltimage verliehen würde.
Bei den Oberklassen-Limousinen handelt es sich um Personenkraftwagen (PKW) mit einem extrem hohen Schadstoffausstoß. Die tonnenschweren Pkws werden im Internet mit der Abgasnorm Euro 3 beworben, ohne Hinweis, dass es sich dabei um die Norm für leichte Nutzfahrzeuge handelt, die deutlich höher liegen als für PKW. "Mit geringerem Gewicht wären die Fahrzeuge wegen zu hoher Partikelemissionen als PKW-Neuwagen gar nicht zulassungsfähig", so Edda Müller. Besonders brisant sei, dass die Käufer dieser Diesel-Panzer zudem mit einer ermäßigten KFZ-Steuer für Nutzfahrzeuge belohnt würden und damit weniger Steuer zahlen als für einen kleineren und leichteren PKW. "Diese Gesetzeslücke, die es den Konzernen ermöglicht, PKW als steuervergünstigte leichte Nutzfahrzeuge anzumelden, muss unabhängig vom Ausgang der Verfahren schnellstmöglich geschlossen werden", so Edda Müller. Deutliche Worte dazu fand auch die Vorsitzende Richterin am LG München. Sie erklärte, die zugrundeliegenden Vorschriften seien "einfach bescheuert".
Die Abweisung der Klage gegen VW hatten die Richter mit dem Hinweis begründet, dass es den Käufer nicht interessiere, dass es sich bei dem Fahrzeug immissionsschutzrechtlich nicht um einen PKW handele. Daher sei für den durchschnittlich informierten Verbraucher die Werbung mit der Abgasnorm Euro 3 im Rahmen der PKW-Präsentation im Internet nicht irreführend. "Hier wird dem Verbraucher unterstellt, dass er sich nicht für Umweltaspekte und die gesundheitliche Auswirkung von Dieselruß-Emissionen interessiert", so Edda Müller. Für durch Dieselruß geschädigte Menschen seien die Fahrzeuge und die Beurteilung der Richter ein Schlag ins Gesicht. Laut einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes sterben allein in Deutschland jährlich 10-19.000 Menschen an den Folgeerkrankungen durch Dieselruß.
Aktenzeichen und Stand der Verfahren: VW: LG Braunschweig, 21 O 1563/03 Daimler: LG Stuttgart, Verkündungstermin 18.12.03 BMW: LG München I, Verkündungstermin 04.02.04
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