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Musik-Streaming: Kaum Schutz für Kinder vor ungeeigneten Inhalten – SCHAU HIN!-PM

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Musik-Streaming: Kaum Schutz für Kinder vor ungeeigneten Inhalten

Beliebte Musik-Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music bieten nicht nur Kinderlieder und Hörspiele, sondern auch Inhalte, die für junge Hörer*innen ungeeignet sein können. Laut Nutzungsbedingungen sind diese Dienste zwar frühestens ab einem Mindestalter von 13 Jahren zugelassen. Eine Kontrolle findet aber kaum statt. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ empfiehlt Eltern, ihre Kinder beim Entdecken von Hörangeboten zu begleiten und gemeinsam über Gehörtes zu sprechen. Zusätzlich können auch Einstellungen an den Geräten für mehr Sicherheit sorgen.

Viele Eltern nutzen Plattformen wie Spotify, Apple Music, Deezer und Amazon Music nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder. „Die gängigen Musik-Plattformen sind jedoch nicht für Kinder konzipiert“, betont Kristin Langer, Mediencoach der Initiative SCHAU HIN!. „Daher ist es wichtig, dass Eltern die Anwendungen vor der Nutzung durch ihre Kinder überprüfen und absichern.“

Mindestalter für Musik-Plattformen

Die Anbieter von Streaming-Diensten legen ein Mindestalter für die Nutzung ihrer Dienste fest. Bei Plattformen wie Spotify, Deezer und Amazon Music ist für Jugendliche unter 18 Jahren stets die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich und sie erlauben eine Nutzung erst ab 13 Jahren. Einige Dienste wie Apple Music erfordern, dass Jugendliche das 16. Lebensjahr erreicht haben, um ein eigenes Konto zu erstellen. Für Jüngere müssen dies die Eltern übernehmen. „Durch diese Altersbeschränkungen sichern sich die Plattformbetreiber ab und übertragen die Verantwortung für den Schutz von jungen Musikhörenden an die Eltern“, erklärt Langer.

Sicherheit bei der Nutzung

Für jüngere Kinder ist es sicherer, Streaming-Dienste offline zu nutzen. „Eltern können geeignete Inhalte herunterladen oder gemeinsam mit ihren Kindern nach neuen Titeln suchen“, empfiehlt Langer. Durch die fehlende Internetverbindung können dann nur die ausgewählten Songs oder Hörspiele abgespielt werden.

Bei der Nutzung von Musikinhalten über App-Stores oder systemeigene Angebote wie „Apple Music“ bieten Einstellungen zusätzliche Sicherheit. Auf iOS-Geräten können als „anstößig“ markierte Musiktitel über Inhaltsbeschränkungen im Menüpunkt „Bildschirmzeit“ ausgeblendet werden. Bei Android-Smartphones werden Jugendschutzeinstellungen direkt im Play Store aktiviert. Die als „explizit“ gekennzeichnete Musik wird dann nicht abgespielt. Die Kriterien für diese Einstufungen sind jedoch oft unklar – daher ermöglichen die Geräteeinstellungen allein keinen zuverlässigen Schutz. Suchen Eltern kindgerechte Musikportale, finden sie diese bei seitenstark.de oder in den Angeboten der Kinderradiosender.

Gespräche über Inhalte führen

Wenn Jugendliche Musik oder Podcasts hören, die sich an Erwachsene richten, sollten Eltern über problematische Inhalte sprechen. „In einigen Musikgenres können die Texte auch mal härter sein. Hier ist es wichtig, mit dem Kind über künstlerische Grenzen und die Botschaften der Songtexte zu sprechen“, betont Mediencoach Kristin Langer. Auch in Podcasts können gelegentlich beleidigende Äußerungen vorkommen. Langer: „Es ist entscheidend, dass Eltern im Dialog mit ihren Kindern bleiben. Nur so können sie eingreifen, wenn die Inhalte als unangemessen empfunden werden.“

Anmerkungen für Redaktionen: Wir vermitteln gern Interviewpartner*innen zu diesem Thema. Sie finden Bildmaterial zur Verwendung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über SCHAU HIN! und bei Nennung der Quelle „SCHAU HIN!“ unter www.schau-hin.info/presse.

„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von ARD und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.

Kontakt:
SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.
Patrizia Barth
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Tel.: 030 5268 52 132
E-Mail:  presse@schau-hin.info
www.schau-hin.info
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