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Landgericht Dortmund zweifelt die Zulässigkeit der Fundus-Fonds-Klage an

Hamburg (ots)

Hinweis: Dies ist eine aktualisierte Meldung. 
Bitte verwenden Sie die ursprüngliche Meldung vom 6.2.2018, 12:20 Uhr
nicht. Es folgt die aktualisierte Version:

Das Landgericht Dortmund hat in der heutigen Verhandlung die Zulässigkeit der Klage des Fundus-Fonds 31 - der so genannte Adlon-Fonds - gegen die SIGNAL IDUNA bezweifelt. Nach Ansicht des Gerichts könnte hierfür ein Gesellschafterbeschluss nötig sein, mit dem der Geschäftsführer Anno August Jagdfeld zur Klage berechtigt wird. Jagdfeld gab dem Gericht zu Protokoll, dass er lediglich eine Meinungsumfrage im Gesellschafterkreis durchgeführt habe, aber keine offizielle Abstimmung über die Klage. Das Landgericht Dortmund hat Jagdfeld eine enge Frist bis Donnerstag, den 15. Februar gesetzt, auf den juristischen Hinweis des Gerichts zu reagieren. Damit besteht für Herrn Jagdfeld jetzt ein erhebliches Risiko, dass eine von zwei Klagen gegen die SIGNAL IDUNA wegen des fehlenden Gesellschafterbeschlusses abgewiesen wird.

Faktenkontor verfolgt die Verhandlung im Gerichtssaal.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg
Tel.: 0 40/253 185-1 11
Fax: 0 40/253 185-3 11
E-Mail: Joerg.Forthmann@faktenkontor.de
www.faktenkontor.de

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