Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Einigung bei Datenschutznovelle bringt trotz Unklarheiten Planungssicherheit für Wirtschaft
Frankfurt am Main (ots)
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) und der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV begrüßen, dass nach der Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am heutigen Mittwoch hinsichtlich der Datenschutznovelle II Planungssicherheit für die werbungtreibende Wirtschaft möglich ist. Das Gesetz könnte am Freitag, dem 3. Juli, dem letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode, noch im Bundestag verabschiedet werden.
Der aktuelle Entwurf entspricht der Mitte Juni vorgelegten Fassung, die aufgrund des intensiven Engagements des DDV, bvh und anderer Wirtschaftsverbände um einige im ursprünglichen Gesetzesentwurf geforderten Restriktionen bereinigt wurde. Trotz des generellen Paradigmenwechsels hin zu einem grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt ist insbesondere bei transparenter Herkunftsangabe eine Verwendung von Adressen bei der Neukundenwerbung zulässig, solange der Beworbene dem nicht widerspricht. Auch für die werbliche Ansprache von Geschäftskunden wurden Ausnahmen formuliert. Ein zeitweise diskutiertes Verbandsklagerecht findet sich im Entwurf nicht wieder.
Gleichwohl sind diverse Passagen der Datenschutznovelle unklar formuliert und für die Praxis nicht tauglich. Insbesondere für den Mittelstand wirft das Gesetz massive Probleme bei der Umsetzung auf und bringt eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für die Unternehmen mit sich. DDV und bvh werten daher die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes als Kompromiss. Die Politiker haben sich bis zum Schluss um einen echten Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbrauchern bemüht. In Gänze bringt das neue Gesetz aber eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft, und das, obwohl es mehr als fraglich ist, ob das Ziel - mehr Schutz vor Datenmissbrauch - erreicht werden kann.
Über den bvh:
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft (B2C) jährlich rund 28,6 Mrd. Euro um. Der Umsatz im Geschäft mit gewerblichen Kunden (B2B) wird auf weitere 6,9 Mrd. Euro geschätzt.
Über den DDV:
Der DDV, seit April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, TeleMedien- und Call-Center-Services-Dienstleister, Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie z.B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das Lobbying, die wissenschaftliche Arbeit und der Informationsaustausch für die Branche. Der DDV ist ein Verband, der sowohl die Interessen der Wirtschaft als auch die des Verbrauchers als wesentlichem Marktteilnehmer berücksichtigt.
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DDV, Tel: 0611 - 97793-16, 0151 - 2308105, n.schulze@ddv.de,
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