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Damit beim Public Viewing nichts schief geht: Veranstaltungsversicherungen schützen

Damit beim Public Viewing nichts schief geht: Veranstaltungsversicherungen schützen
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Köln (ots)

   - Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet den 
     Organisatoren von Veranstaltungen umfassenden Schutz gegen 
     Drittschäden.
   - Falls eine Veranstaltung, wie zum Beispiel ein Public Viewing, 
     nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss, schützt 
     eine Veranstaltungsausfallversicherung vor den finanziellen 
     Folgen.
   - Mit den Angeboten von AXA können sich alle, die Veranstaltungen 
     planen und durchführen, absichern: Eventagenturen, Konzert- und 
     Tourneeveranstalter, Location-Betreiber, Museen und Theater, 
     aber auch Städte und Gemeinden sowie Restaurants, Hotels, 
     Vereine und viele weitere.

Bei einem sportlichen Top-Event wie der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft in Russland gehört das gemeinsame Anfeuern der Lieblingsmannschaft einfach dazu. Nach dem Startschuss am 14. Juni werden Public Viewing-Veranstaltungen in ganz Deutschland wieder zahlreiche Fußball-Fans vor die öffentlichen Bildschirme locken. Doch für die Organisatoren kann es trotz aller Begeisterung schnell zu einem Schaden kommen, der finanzielle Folgen mit sich bringt. Gegen unvorhergesehene Ereignisse und daraus entstehende Schäden bietet AXA für Veranstalter verschiedene Lösungen. Durch die Kombination aus Veranstalterhaftpflichtversicherung und Veranstaltungsausfallversicherung bietet AXA sicheren Schutz.

"Viele Veranstalter denken beim Thema Ausfallversicherung an die großen Festivals und Tourneen. Dabei ist eine umfassende Absicherung für jede Art von Veranstaltung, sowohl Open Air als auch Indoor, sinnvoll", erklärt Laura Hosse, Expertin für Veranstaltungsversicherungen bei AXA.

Stolperfalle, schlechtes Wetter oder Reiseverzögerung

Ein Besucher stolpert über das Beamerkabel und verletzt sich, der Schlüssel zu einer angemieteten Räumlichkeit geht verloren oder dort geht etwas kaputt, es kommt zu einem Personenschaden an einer nicht ordnungsgemäß aufgebauten Bühne - in solchen Fällen haftet der Veranstalter. Schutz vor den finanziellen Folgen bietet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung wie zum Beispiel der Profi-Schutz für kurzfristige Veranstaltungen von AXA. Der Versicherungsschutz reicht von Personen- über Mietsach- bis hin zu Umweltschäden und lässt sich darüber hinaus um zusätzliche Deckungsbausteine erweitern - beispielsweise beim Einsatz von Zuschauertribünen.

Auch sonst läuft bei Veranstaltungen nicht immer alles nach Plan. Gerade bei Outdoor-Events wie Sportveranstaltungen, Open-Air-Festivals oder Straßenfesten kann es passieren, dass das Wetter einen Strich durch die Rechnung macht. Muss eine Veranstaltung etwa wegen eines Unwetters mit Starkregen abgesagt werden, ist der Schaden für den Veranstalter meist groß: Angemietete Räume, Catering und eingeplante Künstler müssen trotzdem bezahlt werden, auch wenn die Einnahmen ausfallen. Und die Tickets müssen unter Umständen auch noch zurückerstattet werden. Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung übernimmt AXA die aufgewendeten Kosten beziehungsweise Mehrkosten, zum Beispiel für Werbeausgaben, Mieten, Gehälter und Gagen. Die Veranstaltungsausfallversicherung greift unter anderem auch bei Terrorandrohungen oder Reiseverzögerungen eines Künstlers.

Ausführliche Informationen zu allen AXA-Produkten für Veranstalter gibt es unter

https://www.axa.de/veranstaltungsversicherung 
https://www.axa.de/veranstalterhaftpflichtversicherung 
https://www.axa.de/veranstaltungsausfallversicherung

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell

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