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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Korrektur der Unterüberschrift zur Meldung "Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 19 Prozent zu niedrig"

Berlin (ots)

Die Meldung muss richtigerweise lauten:
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 19 Prozent zu niedrig -
Paritätischer Wohlfahrtsverband wirft Bundesregierung geschönten
Umgang mit Statistik vor
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) wirft der
Bundesregierung bei der Berechnung des Regelsatzes von Sozialhilfe
und Arbeitslosengeld II einen manipulativen und unseriösen Umgang mit
den statistischen Grundlagen vor. Ziel sei es allein gewesen, die
Ansprüche der Hilfsbedürftigen klein zu rechnen, kritisierte der
Verband am Montag in der Berliner Bundespressekonferenz. Sozialhilfe,
Sozialgeld und Arbeitslosengeld II seien um fast ein Fünftel zu
niedrig bemessen, um die 4,6 Millionen Betroffenen vor Armut zu
schützen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung der
Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II um 19 Prozent. Der von
Januar 2005 an geltende Sozialhilferegelsatz müsse von 345 Euro auf
412 Euro angehoben werden. Der in den neuen Bundesländern geltende
Regelsatz von 331 Euro solle zudem dem Westniveau angeglichen
werden.
Der Verband legte mit einer Expertise ausführliches Zahlenmaterial
vor, mit dem er seine Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung
detailliert begründet.
"Wir brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen",
betonte Barbara Stolterfoht. "Was wir haben, sind Regelsätze, die
Armut festschreiben und verschärfen." Schulkinder bekämen nach den
neuen Regelsätzen künftig monatlich für Schulmaterialien
beispielsweise nur 1,33 Euro, für Spielzeug und Hobbyartikel stünden
1,56 Euro zur Verfügung, erklärte die Verbandsvorsitzende. "Wer
glaubt, damit könne man auskommen, ist lebensfremd."
Anders als von der Bundesregierung behauptet habe die große
Mehrheit der künftigen Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig nicht
mehr Geld zur Verfügung, sagte Verbandsvorsitzende Barbara
Stolterfoht. Insbesondere Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren und
Jugendliche über 14 Jahren gehörten zu den Verlierern der neuen
Regelsatzverordnung. Sie müssten Kürzungen von 10,5 und 12,5 Prozent
in Kauf nehmen.
Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV, wies darauf
hin, dass die Zahl der auf Sozialhilfeniveau lebenden Kinder durch
Hartz IV im Laufe des Jahres 2005 von jetzt 1,1 Millionen auf über
1,5 Millionen steigen werde, wenn es nicht gelinge, die Betroffenen
Haushalte zügig in Arbeit zu bringen. Damit wäre jedes zehnte Kind in
Deutschland unterhalb der Armutsschwelle. Schneider bezeichnete die
Regelsatzverordnung als "Dokument der Ausgrenzung". Er forderte, der
besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen müsse untersucht
werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 
forderte zudem eine öffentliche Debatte über die Höhe des
Sozialhilferegelsatzes. Angesichts seiner enormen Bedeutung müsse
seine Festlegung in die Kompetenz des Gesetzgebers fallen und dürfe
nicht weiterhin in Hinterzimmern von Ministerien bestimmt werden.
Schneider: "Der Sozialhilferegelsatz hat eine zentrale Bedeutung:
Über die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II hinaus ist er unter
anderem auch Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung,
Pfändungsfreigrenzen und die Höhe der Steuerfreibeträge."
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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