Paritätischer Wohlfahrtsverband
Korrektur der Unterüberschrift zur Meldung "Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 19 Prozent zu niedrig"
Berlin (ots)
Die Meldung muss richtigerweise lauten:
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 19 Prozent zu niedrig - Paritätischer Wohlfahrtsverband wirft Bundesregierung geschönten Umgang mit Statistik vor
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) wirft der Bundesregierung bei der Berechnung des Regelsatzes von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II einen manipulativen und unseriösen Umgang mit den statistischen Grundlagen vor. Ziel sei es allein gewesen, die Ansprüche der Hilfsbedürftigen klein zu rechnen, kritisierte der Verband am Montag in der Berliner Bundespressekonferenz. Sozialhilfe, Sozialgeld und Arbeitslosengeld II seien um fast ein Fünftel zu niedrig bemessen, um die 4,6 Millionen Betroffenen vor Armut zu schützen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II um 19 Prozent. Der von Januar 2005 an geltende Sozialhilferegelsatz müsse von 345 Euro auf 412 Euro angehoben werden. Der in den neuen Bundesländern geltende Regelsatz von 331 Euro solle zudem dem Westniveau angeglichen werden.
Der Verband legte mit einer Expertise ausführliches Zahlenmaterial vor, mit dem er seine Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung detailliert begründet.
"Wir brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen", betonte Barbara Stolterfoht. "Was wir haben, sind Regelsätze, die Armut festschreiben und verschärfen." Schulkinder bekämen nach den neuen Regelsätzen künftig monatlich für Schulmaterialien beispielsweise nur 1,33 Euro, für Spielzeug und Hobbyartikel stünden 1,56 Euro zur Verfügung, erklärte die Verbandsvorsitzende. "Wer glaubt, damit könne man auskommen, ist lebensfremd."
Anders als von der Bundesregierung behauptet habe die große Mehrheit der künftigen Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig nicht mehr Geld zur Verfügung, sagte Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht. Insbesondere Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren und Jugendliche über 14 Jahren gehörten zu den Verlierern der neuen Regelsatzverordnung. Sie müssten Kürzungen von 10,5 und 12,5 Prozent in Kauf nehmen.
Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV, wies darauf hin, dass die Zahl der auf Sozialhilfeniveau lebenden Kinder durch Hartz IV im Laufe des Jahres 2005 von jetzt 1,1 Millionen auf über 1,5 Millionen steigen werde, wenn es nicht gelinge, die Betroffenen Haushalte zügig in Arbeit zu bringen. Damit wäre jedes zehnte Kind in Deutschland unterhalb der Armutsschwelle. Schneider bezeichnete die Regelsatzverordnung als "Dokument der Ausgrenzung". Er forderte, der besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen müsse untersucht werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes forderte zudem eine öffentliche Debatte über die Höhe des Sozialhilferegelsatzes. Angesichts seiner enormen Bedeutung müsse seine Festlegung in die Kompetenz des Gesetzgebers fallen und dürfe nicht weiterhin in Hinterzimmern von Ministerien bestimmt werden. Schneider: "Der Sozialhilferegelsatz hat eine zentrale Bedeutung: Über die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II hinaus ist er unter anderem auch Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung, Pfändungsfreigrenzen und die Höhe der Steuerfreibeträge."
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302
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