Berliner Morgenpost: Kommentar: Richterspruch belastet Scheidungskinder
Berlin (ots)
Das Grundsatzurteil, das der Bundesgerichtshof zum Unterhalt gefällt hat, spricht eine deutliche Sprache: Geschiedene Mütter - selten sind es die Väter - müssen künftig schneller als dies früher üblich war, wieder ganztags dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Genau dies war die Intention der großen Koalition. Zwar ist die Bedingung für die Vollzeitberufstätigkeit eine akzeptable Betreuungsmöglichkeit. Doch bekanntlich sorgt die Bundesregierung dafür, dass bisherige Mängel überall in der Republik schon bald beseitigt sein werden. Bundesjustizministerin Zypries hat stets behauptet, die Unterhaltsreform würde die Interessen der Kinder stärken. Zugegeben: Durch die Gleichstellung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern profitieren zahlreiche Minderjährige, deren Eltern nie verheiratet waren. Das ist die schöne Seite der Reform. Doch die Kehrseite ist rabenschwarz. Denn alle Scheidungskinder verlieren künftig weit mehr als bisher, wenn ihre Eltern sich trennen. Schon als Grundschüler werden die Kleinen den Spagat ihrer Mütter erleben, die sich zwischen Vollzeitjob, Einkauf, Hausarbeitenbetreuung und Abwasch zerreißen. Deshalb ist es geradezu zynisch, dass die Regierung diese Reform unverdrossen als eine Stärkung des Kindeswohls verkauft. Für den Großteil der betroffenen Minderjährigen ist sie das Gegenteil. Doppelt und dreifach privilegiert werden in Zukunft all diejenigen Jungen und Mädchen sein, deren Eltern zusammenbleiben. Denn in solchen Familien arbeitet das Gros der Mütter Teilzeit. Und nur die wenigsten Frauen streben danach, während der intensiven Familienphase, bis ihr Nachwuchs aus der Grundschule ist, ganztags aus dem Haus zu gehen. Denn die meisten wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen, sie nachmittags bei den Hausaufgaben unterstützen und sie zum Sport oder Musikunterricht bringen. Wer meint, Ganztagsschule und Hort seien adäquater Ersatz für eine solche Betreuung, hat wenig Einblick in die Realität, die vielerorts herrscht. Das Berliner Kammergericht, dessen Urteil der BGH aufhob, hatte in letzter Zeit wiederholt im Sinne der Alleinerziehenden geurteilt. Obwohl es hier ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen oder Horten gibt, wiesen die hiesigen Richter darauf hin, dass eine solche Betreuung keineswegs immer gewährleiste, dass die Kinder auch gut versorgt seien. Jüngst hatte das Kammergericht sogar die schlechte Qualität der hiesigen Grundschulen als Begründung angeführt, warum ein achtjähriger Junge am Nachmittag seine Mutter benötige und der Ex-Mann deshalb weiterhin der Geschiedenen Betreuungsunterhalt zahlen müsse. Wann eine Alleinerziehende künftig wie viel arbeiten gehen muss, wird künftig viel mehr als in der Vergangenheit davon abhängen, wie die individuellen Lebensumstände sind. Das hört sich gerecht an. Tatsächlich aber steht zu befürchten, dass oft vor allem die Qualität der von Müttern oder Vätern gewählten Anwälte entscheidend dafür sein wird, wie stark das Kindeswohl berücksichtig wird.
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