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BERLINER MORGENPOST: Privatschulen sind unverzichtbar - Leitartikel von Isabell Jürgens

Berlin (ots)

Privatschulen? Das sind doch diese Eliteschulen, die Bestenauslese betreiben und darüber hinaus nur Schüler aufnehmen, wenn die Eltern die horrend hohen Schulgebühren bezahlen. In der Öffentlichkeit ist diese Vorstellung von Privatschulen leider immer noch weit verbreitet - und schlicht falsch. Sicher gibt es einige wenige Privatschulen, die einzig auf die betuchte Klientel schielen. Doch der bei Weitem größte Anteil der freien Träger ist bemüht, allen Kindern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, eine Chance zu geben. Das Schulgeld, etwa bei den evangelischen Schulen in Berlin, beginnt bei 45 Euro im Monat und ist nach Einkommen gestaffelt. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte. Ganz auf Schulgebühren können die freien Träger jedoch nicht verzichten, denn das Land Berlin erstattet ihnen nur gut zwei Drittel ihrer Gesamtausgaben.

Sicherlich: Es wäre schön, wenn die staatlichen Schulen ein breit gefächertes Angebot bereithielten, sodass jedes Kind das passende Schulkonzept findet. Egal, ob hochbegabt oder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Und ebenso unabhängig davon, ob seine Eltern in einem sogenannten Problembezirk wohnen. Solange das aber nicht so ist, werden sich die Privatschulen in Berlin nicht eindämmen lassen. Die staatlichen Schulen werden sich der privaten Konkurrenz, die ihnen in den vergangenen Jahren erwachsen ist, also stellen müssen.

Dass die Zahl der Privatschulen auch weiterhin wachsen wird, ist sicher. Auch wenn in den vergangenen Jahren der Anteil der Privatschüler in Berlin schon von fünf auf zehn Prozent gestiegen ist, wird der Andrang bei den freien Trägern vermutlich noch eine Weile anhalten, die Anmeldelisten sind meist extrem lang. Der internationale Vergleich zeigt außerdem, dass der Anteil von Privatschulen in Berlin im internationalen Vergleich immer noch deutlich unter dem Durchschnitt liegt. In den OECD-Ländern gehen 14 Prozent aller Schüler auf eine allgemeinbildende Privatschule.

Das Grundgesetz Paragraf 7 garantiert "das Recht zur Errichtung von privaten Schulen". Die Genehmigung, so heißt es im Absatz 4 des Gesetzes weiter, ist zu erteilen, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird". Ein ganz wunderbarer Absatz, den sich auch die staatlichen Schulen auf die Fahnen schreiben sollten. Jedes Kind sollte, unabhängig davon, ob es aus einem Anwalts- oder Hartz-IV-Haushalt stammt, die Chance haben, bestmögliche Bildung zu erwerben. Ein Blick in Berlins Oberschulen zeigt jedoch, dass auch dort die soziale Herkunft darüber entscheidet, ob ein Schüler das Abitur erlangt.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will nun die Zuschüsse für neu gegründete freie Schulen einschränken. Dann aber passiert lediglich das, was die dem linken SPD-Flügel angehörige Senatorin unmöglich wollen kann: Neugründungen von Privatschulen wären nur noch möglich, wenn Eltern den Schulbetrieb jahrelang zu 100 Prozent selbst finanzieren. Leisten könnten sich dies dann tatsächlich nur noch Eltern mit einem sehr hohen Einkommen. Das kann keiner wollen.

Pressekontakt:

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Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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