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Finanzielle Taschenspielerei
Kommentar von Isabell Jürgens zur Berliner Linke

Berlin (ots)

Kurzform: Auf der Klausur der Links-Fraktion in Potsdam hat der frühere Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf den Genossen eine Berechnung vorgelegt, die belegen soll, dass die Enteignung der Deutschen Wohnen mit ihren rund 115.000 Wohnungen auf lange Sicht betrachtet nicht nur nichts kostet - sondern letztlich sogar noch Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe einfährt. Das setzt voraus, dass eine Entschädigung weit unter dem Marktwert erfolgen kann. Allerdings hat der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses bereits im vergangenen Herbst klargestellt: "Ein Gesetz, das eine deutlich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigung vorsehen würde, wäre nicht mit Artikel 15 Grundgesetz vereinbar." Wer sich also auf das juristische Abenteuer Enteignungen einlassen will, sollte den Berlinern bitte nicht vorgaukeln, dies sei auch noch ein lohnenswertes Geschäft.

Der vollständige Kommentar: Dass die Berliner Partei der Linken das Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienunternehmen unterstützt, ist bekannt. Schließlich hat sich die Linke per Parteitagsbeschluss für das Anliegen ausgesprochen. Neu ist, wie sie die finanziellen Folgen des Begehrens nun schönrechnet. Auf der Klausur der Links-Fraktion in Potsdam hat der frühere Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf den Genossen eine Berechnung vorgelegt, die belegen soll, dass die Enteignung der Deutschen Wohnen mit ihren rund 115.000 Wohnungen auf lange Sicht betrachtet nicht nur nichts kostet - sondern letztlich sogar noch Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe einfährt. Wie zu erwarten, reagierten die Parteifreunde erfreut und mit Applaus. Sämtliche finanzielle Bedenken gegen das Begehren, das sich nach Berechnungen aus dem Hause der linken Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher allein für die Deutsche Wohnen auf eine Entschädigungssumme von mehr als 15 Milliarden Euro belaufen würde, sollen damit offenbar widerlegt sein. Zum Vergleich: Der gesamte Berliner Landeshaushalt beträgt im Jahr 2020 etwa 31 Milliarden Euro. Doch das Rechenexempel des früheren Senators ist nicht nur grob gestrickt, wie er selbst einräumt. Es hat noch einen viel gravierenderen Fehler: Es setzt voraus, dass eine Entschädigung weit unter dem Marktwert erfolgen kann. Allerdings hat der wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits im vergangenen Herbst klargestellt: "Ein Gesetz, das eine deutlich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigung vorsehen würde, wäre nicht mit Artikel 15 Grundgesetz vereinbar." Wer sich also auf das juristische Abenteuer Enteignungen einlassen will, sollte den Berlinern bitte nicht vorgaukeln, dies sei auch noch ein lohnenswertes Geschäft.

Pressekontakt:

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Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

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