Ein Signal aus Bayern
Kommentar von Christine Richter zum Urteil Mietenstopp
Berlin (ots)
Kurzform:
Das erste, juristisch belastbare Signal, ob der Mietendeckel in Berlin verfassungsgemäß ist, kommt aus Bayern. Da Rot-Rot-Grün in Berlin mit dem Mietendeckel-Gesetz ebenfalls in Bundeskompetenz eingreift, muss man davon ausgehen, dass auch das Berliner Gesetz verfassungswidrig ist. Der Senat greift massiv ins Mietrecht ein, mit der Deckelung der Mieten für fünf Jahre, vor allem aber mit der Möglichkeit, dass die Mieten rückwirkend abgesenkt werden können. Es gilt: Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht. Doch Rot-Rot-Grün will nicht einlenken, beziehungsweise meint, sich mit dem Verweis, dann müsse eben der Bund das Mietrecht ändern und einen Mietenstopp einführen, aus der Affäre ziehen zu können. Kann er aber nicht, denn für solche schlechten Gesetze ist Rot-Rot-Grün ganz allein verantwortlich. Und niemand sonst.
Der vollständige Kommentar:
Das erste, juristisch belastbare Signal, ob der Mietendeckel in Berlin verfassungsgemäß ist, kommt aus Bayern. Dort hat das Verfassungsgericht am Donnerstag geurteilt, dass das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp nicht zulässig ist. Für ein solches Vorhaben gebe es keine gesetzlichen Voraussetzungen, das Vorhaben sei mit Bundesrecht unvereinbar, urteilten die Richter. Da Rot-Rot-Grün in Berlin mit dem Mietendeckel-Gesetz ebenfalls in Bundeskompetenz eingreift, muss man davon ausgehen, dass auch das Berliner Gesetz verfassungswidrig ist. Warnungen, dass genau deshalb der Mietendeckel unzulässig sein würde, hat es im vergangenen Jahr, als über den Mietendeckel in Berlin erbittert politisch gestritten wurde, ausreichend gegeben. Doch SPD, Grüne und Linke wollten und wollen nicht hören. Auch am Donnerstag meinten Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) und die Grünen mal wieder, man habe das in Berlin ja besser geregelt. Dabei macht der Senat genau das: Er greift massiv ins Mietrecht ein, mit der Deckelung der Mieten für fünf Jahre, vor allem aber mit der Möglichkeit, dass die Mieten rückwirkend abgesenkt werden können. Es gilt jedoch: Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht. Die Opposition und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) freuten sich verständlicherweise über das juristische Signal aus Bayern. Wieder einmal appellierte der BBU an den Senat, die wohnungspolitische Debatte zu versachlichen. Doch Rot-Rot-Grün will nicht einlenken, beziehungsweise meint, sich mit dem Verweis, dann müsse eben der Bund das Mietrecht ändern und einen Mietenstopp einführen, aus der Affäre ziehen zu können. Kann er aber nicht, denn für solche schlechten Gesetze ist Rot-Rot-Grün ganz allein verantwortlich. Und niemand sonst.
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