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Eindruck der Trickserei fatal - Kommentar von Isabell Jürgens zur Wahlwiederholung in Berlin

Berlin (ots)

Kurzform: Wenn Tausende Wähler ihre Stimmen nicht wirksam abgeben konnten, sollte die Wahlwiederholung so umfassend erfolgen, dass keinerlei Zweifel am verfassungsgemäßen Ergebnis bleiben. Der Eindruck, dass aus parteitaktischen Gründen getrickst werden soll, darf nicht entstehen. "Sollten die Fehler nicht zur Wiederholung führen, würde das Vertrauen in die Demokratie dauerhaft und schwerwiegend beschädigt", sagte die Berliner Gerichtspräsidentin. Das muss auch für die Bundestagswahl gelten.

Der vollständige Kommentar: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags will nächste Woche über einen Antrag der Ampel-Koalition abstimmen, wonach nur in 300 der knapp 2300 Berliner Wahllokalen die Bundestagswahl wiederholt werden soll - das wären etwa 13 Prozent der Lokale. Zudem sollen auch nur die Zweitstimmen noch einmal abgegeben werden, so der Vorschlag. Die Begründung für die Zahl 300, so die Antragsteller, ergebe sich, weil dort eine Abgabe der Stimmen noch weit nach 18 Uhr möglich war - zu einer Zeit, als bereits die ersten Hochrechnungen veröffentlicht wurden.

Die Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsausschuss wären jedoch gut beraten, die Hinweise des Berliner Verfassungsgerichtshofs sehr ernst zu nehmen. Es befasste sich zwar ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen, eine endgültige Entscheidung des Gremiums steht zudem noch aus. Doch Gerichtspräsidentin Ludgera Selting ließ in der vergangenen Woche keinen Zweifel daran, dass nach vorläufiger Einschätzung wegen des chaotischen Ablaufs eine komplette Wiederholung der Wahlen erforderlich sei, um ein "verfassungsgemäßes Ergebnis" zu garantieren.

Wenn Tausende Wähler ihre Stimmen nicht wirksam abgeben konnten, sollte die Wahlwiederholung so umfassend erfolgen, dass keinerlei Zweifel am verfassungsgemäßen Ergebnis bleiben. Der Eindruck, dass aus parteitaktischen Gründen getrickst werden soll, darf nicht entstehen. "Sollten die Fehler nicht zur Wiederholung führen, würde das Vertrauen in die Demokratie dauerhaft und schwerwiegend beschädigt", sagte die Berliner Gerichtspräsidentin. Das muss auch für die Bundestagswahl gelten.

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