Antidiskriminierungsgesetz verändert Einstellungspraxis
Frankfurt am Main (ots)
Unternehmer fürchten mehr Bürokratie / Wissenslücken begünstigen Fehlverhalten / Fachvorträge im Rahmen des 13. "DGFP"-Kongresses sowie der Messe "Personal & Weiterbildung"
Der Mittelstand ist alarmiert und die Unternehmerverbände laufen Sturm: Mit der Vorlage eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt die Bundesregierung drei EU-Richtlinien aus den Jahren 2000 und 2002 um. Das überfällige Gesetzesvorhaben - die Umsetzungsfrist ist bereits abgelaufen - soll eine Schlechterstellung von Menschen wegen ihrer Rasse, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder ihrer sexuellen Orientierung unterbinden. Dabei sorgen sich die Wirtschaftsvertreter vor allen Dingen um den Abschnitt 2 der umstrittenen Gesetzesvorlage: Dieser enthält die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten. So warnte erst kürzlich der Präsident des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, vor einer Wettbewerbsverzerrung im europäischen Wirtschaftsraum. Er hält die Forderungen der Europäischen Union für "übererfüllt". Nach Auffassung des Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) untergrabe der rot-grüne Gesetzentwurf sogar "die geltende Vertragsfreiheit, wonach jeder Unternehmer sich seine Vertragspartner nach eigenen Vorstellungen aussuchen könne." Solche Worte sind Wasser auf die Mühlen der Kritiker. Auf der anderen Seite üben die die Arbeitnehmervertreter den Schulterschluss: Die Gewerkschaften sehen in der Koalitions-Vorlage die längst überfällige nationale Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften zum Schutz von Minderheiten. Zwar regle das Grundgesetz in Artikel 3 bereits die Gleichstellung, "Die Wirklichkeit sieht jedoch vielfach anders aus", so die Gewerkschafter.
Auswirkungen auf die Personalauswahl
"Die kontroverse und hitzige Debatte macht deutlich, wie unterschiedlich die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes für kleine und mittlere Unternehmen gewertet werden", sagt Günter Spahn, Vorstandsvorsitzender der Amadeus Fire AG aus Frankfurt und ergänzt: "So müssen Personalverantwortliche zum Beispiel mit erheblichen Veränderungen bei Stellenausschreibungen rechnen." Denn nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 5. Februar 2005 (8 AZR 112/03) hat ein Personalverantwortlicher die Pflicht, Stellenausschreibungen grundsätzlich geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, "ein bestimmtes Geschlecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die ausgeschriebene Tätigkeit." Die Alternative: Schadensersatzzahlungen für die Bewerberin oder den Bewerber. Der Arbeitnehmer in spe muss lediglich Tatsachen glaubhaft machen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass ausschließlich sachliche Gründe ausschlaggebend waren.
Wissenslücken begünstigen Fehlverhalten
"Für viele Personaler sind die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes für die Einstellungspraxis noch ein 'Buch mit sieben Siegeln'", berichtet Personalexperte Günter Spahn. Die personalwirtschaftliche Fachpresse hat sich nach seiner Erfahrung mit diesem Thema bisher kaum befasst, einschlägige Literatur ist noch Mangelware. Spahn: "Was bleibt, ist der Austausch im Kollegenkreis oder die Teilnahme an Informationsveranstaltungen." So wird die Amadeus Fire AG als Sponsor des 13. "DGFP"-Kongresses sowie der begleitenden Messe "Personal & Weiterbildung" am 9. und 10. Juni 2005 in Wiesbaden hochkarätige Referenten, unter anderem den Arbeitsrichter Holger Dahl, zum Thema Antidiskriminierung einladen und so einen aktuellen Streifzug durch die aktuelle Rechtsprechung geben.
Wer sich für die Fachvorträge der Amadeus Fire AG interessiert, erhält im Internet unter www.amadeus-fire.de weitere Informationen.
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