Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB: Kommunale Sozialausgaben steigen auf 18,1 Mrd. Euro - Bundesbeteiligung erhöhen - Eigenvorsorge stärken
Berlin (ots)
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beobachtet mit Sorge den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten Sozialausgaben um 600 Mio. EUR auf 18,1 Mrd. Euro. "Diese Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte und wird mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen", betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Hier zeigt sich einmal mehr, dass man die Politik nur davor warnen kann, immer neue und bessere Sozialleistungen zu versprechen. Denn der Spielraum für Investitionen in Schule, Bildung und Kinderbetreuung wird so immer enger.
Belastet werden die Kommunen zum einen durch die steigenden Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum anderen bei der Hilfe zur Pflege. Hinzu kommen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, für die die Kommunen 2006 3,2 Mrd. Euro aufwenden mussten, 10 % mehr als im Vorjahr. Bei Einführung im Jahr 2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe stiegen um knapp 400 Mio. EUR netto auf rund 10,5 Mrd. Euro.
Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter, der Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Pflege werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Leistungen können nicht allein von den Kommunen getragen werden. "Wir fordern den Bund auf, sich mit mindestens 20 % an den Kosten der Grundsicherung im Alter zu beteiligen", sagte Landsberg.
Die Eingliederungshilfe muss im Interesse der behinderten Menschen nachhaltig gesichert werden. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Behinderung, wenn sie finanziell leistungsstark sind, sich an der Finanzierung ihnen zustehender Leistungen beteiligen müssen. Auch sollte ein Bundesteilhabegeld (über das Bundesteilhabegeld soll der Leistungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, über einen Geldbetrag zum Nachteilsausgleich verfügen) eingeführt werden, dass als Bundesleistung der kommunalfinanzierten Eingliederungshilfe vorgeht. Damit würde die Eigenständigkeit der Behinderten gestärkt und die Unterstützung behinderter Menschen als gesamtstaatliche Aufgabe unterstrichen.
Zum anderen bedarf es einer grundsätzlichen Reform der Pflegeversicherung, die auch die nachhaltige Finanzierung sichert. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf enthält zwar begrüßenswerte Verbesserungen für Pflegebedürftige, lässt diese zentrale Frage der finanziellen Nachhaltigkeit aber unbeantwortet. Man sollte den Bürgern ehrlich sagen, wer eine vernünftige Pflege im Alter will, der muss dafür auch mehr bezahlen. Die Politik hat über Jahrzehnte den Bürger daran gewöhnt, dass er immer mehr und bessere Leistungen vom Staat erhält und niemand hat gefragt woher das Geld dafür kommt. Das Bewusstsein, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, das er vorher den Bürgern abgenommen hat, ist bedauerlicherweise etwas verkümmert. Wir müssen auch mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge von den Menschen einfordern. Die Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung. Ein richtiger Weg könnte eine private Pflegezusatzversicherung sein.
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