Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. mehr verpassen.

Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

DStGB: Kommunale Sozialausgaben steigen auf 18,1 Mrd. Euro - Bundesbeteiligung erhöhen - Eigenvorsorge stärken

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beobachtet
mit Sorge den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten 
Sozialausgaben um  600 Mio. EUR auf 18,1 Mrd. Euro. "Diese 
Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte und wird mit Blick 
auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen", 
betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Hier
zeigt sich einmal mehr, dass man die Politik nur davor warnen kann, 
immer neue und bessere Sozialleistungen zu versprechen. Denn der 
Spielraum für Investitionen in Schule, Bildung und Kinderbetreuung 
wird so immer enger.
Belastet werden die Kommunen zum einen durch die steigenden 
Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum 
anderen bei der Hilfe zur Pflege. Hinzu kommen die Ausgaben für die 
Grundsicherung im Alter, für die die Kommunen 2006 3,2 Mrd. Euro 
aufwenden mussten, 10 % mehr als im Vorjahr. Bei Einführung im Jahr 
2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die 
Eingliederungshilfe stiegen um knapp 400 Mio. EUR netto auf rund 10,5
Mrd. Euro.
Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter, der 
Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Pflege werden auch wegen 
der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht 
abzusehen. Die Leistungen können nicht allein von den Kommunen 
getragen werden. "Wir fordern den Bund auf, sich mit mindestens 20 % 
an den Kosten der Grundsicherung im Alter zu beteiligen", sagte 
Landsberg.
Die Eingliederungshilfe muss im Interesse der behinderten Menschen
nachhaltig gesichert werden. Dazu gehört auch, dass Menschen mit 
Behinderung, wenn sie finanziell leistungsstark sind, sich an der 
Finanzierung ihnen zustehender Leistungen beteiligen müssen. Auch 
sollte ein Bundesteilhabegeld (über das Bundesteilhabegeld soll der 
Leistungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner 
Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein 
kann, über einen Geldbetrag zum Nachteilsausgleich verfügen) 
eingeführt werden, dass als Bundesleistung der kommunalfinanzierten 
Eingliederungshilfe vorgeht. Damit würde die Eigenständigkeit der 
Behinderten gestärkt und die Unterstützung behinderter Menschen als 
gesamtstaatliche Aufgabe unterstrichen.
Zum anderen bedarf es einer grundsätzlichen Reform der 
Pflegeversicherung, die auch die nachhaltige Finanzierung sichert. 
Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf enthält zwar begrüßenswerte 
Verbesserungen für Pflegebedürftige, lässt diese zentrale Frage der 
finanziellen Nachhaltigkeit aber unbeantwortet. Man sollte den 
Bürgern ehrlich sagen, wer eine vernünftige Pflege im Alter will, der
muss dafür auch mehr bezahlen.  Die Politik hat über Jahrzehnte den 
Bürger daran gewöhnt, dass er immer mehr und bessere Leistungen vom 
Staat erhält und niemand hat gefragt woher das Geld dafür kommt. Das 
Bewusstsein, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, das er 
vorher den Bürgern abgenommen hat, ist bedauerlicherweise etwas 
verkümmert. Wir müssen auch mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge
von den Menschen einfordern. Die Pflegeversicherung ist und bleibt 
eine Teilkaskoversicherung. Ein richtiger Weg könnte eine private 
Pflegezusatzversicherung sein.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Weitere Storys: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.