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DStGB zur Sonderkonferenz der Arbeitsminister am Montag: Organisationsblockade bei Hartz IV auflösen

Berlin (ots)

Am Montag treffen sich die Arbeitsminister der
Länder mit Bundesarbeitsminister Scholz um die Reform der 
Arbeitsverwaltung zu entscheiden. Die Neuregelung ist notwendig, weil
das Bundesverfassungsgericht die sog. Arbeitsgemeinschaften zwischen 
Kommunen und Bundesagentur für verfassungswidrig erklärt  hat.
Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg:
Die Kooperation zwischen Kommunen und Bund muss verstärkt werden. 
In der neuen Struktur müssen die Kommunen ihre besondere Kompetenz 
zum Beispiel bei der Sozialbetreuung der Erwerbslosen noch stärker 
einbringen können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass 
keine neuen finanziellen Lasten auf die Kommunen zukommen.
Der DStGB warnt vor Lösungen, die den Bund aus seiner politischen 
und finanziellen Verantwortung für die Bekämpfung der 
Langzeitarbeitslosigkeit entlassen. Eine Kommunalisierung kommt 
deshalb nicht in Betracht.
Unverzichtbar ist es, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu 
verbessern. Denn nach wie vor gelingt die Integration von Hartz IV - 
Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt nur äußert selten. Nur 34 von 
Tausend Leistungsbeziehern schaffen jeden Monat im Bundesdurchschnitt
den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt.
"Wir brauchen keine ideologische Debatte wer macht künftig was", 
erklärte Landsberg. Notwendig ist vielmehr ein solides Fundament für 
eine dauerhafte Kooperation mit klaren Verantwortungsstrukturen wo 
jeder seine Kompetenz einbringen kann. Das hilft den Arbeitslosen am 
Besten und schafft zudem Planungssicherheit für die über 56.000 
Beschäftigen in den Arbeitsgemeinschaften.
Das vom DStGB vorgeschlagene "Zentrum für Arbeit", das unter einem
Dach eine dauerhafte Kooperation zwischen Kommune und Bundesagentur 
mit klaren Verantwortungsstrukturen schafft, weißt den richtigen Weg.
Der DStGB könnte sich vorstellen, dass das von Bundesarbeitsminister 
Scholz vorgeschlagene kooperative Jobcenter und das von Bayern und 
anderen Ländern favorisierte Modell der Bundesauftragsverwaltung in 
den Zentren für Arbeit zusammengeführt werden könnte. "Das Zentrum 
für Arbeit beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen 
Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der 
Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung von Kommunen und 
Bundesagentur im Interesse der Arbeitsuchenden ausgeschöpft", so 
Landsberg abschließend.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
Mobil: 0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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