Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB zur Sonderkonferenz der Arbeitsminister am Montag: Organisationsblockade bei Hartz IV auflösen
Berlin (ots)
Am Montag treffen sich die Arbeitsminister der Länder mit Bundesarbeitsminister Scholz um die Reform der Arbeitsverwaltung zu entscheiden. Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die sog. Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Bundesagentur für verfassungswidrig erklärt hat.
Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg:
Die Kooperation zwischen Kommunen und Bund muss verstärkt werden. In der neuen Struktur müssen die Kommunen ihre besondere Kompetenz zum Beispiel bei der Sozialbetreuung der Erwerbslosen noch stärker einbringen können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass keine neuen finanziellen Lasten auf die Kommunen zukommen.
Der DStGB warnt vor Lösungen, die den Bund aus seiner politischen und finanziellen Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entlassen. Eine Kommunalisierung kommt deshalb nicht in Betracht.
Unverzichtbar ist es, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Denn nach wie vor gelingt die Integration von Hartz IV - Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt nur äußert selten. Nur 34 von Tausend Leistungsbeziehern schaffen jeden Monat im Bundesdurchschnitt den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt.
"Wir brauchen keine ideologische Debatte wer macht künftig was", erklärte Landsberg. Notwendig ist vielmehr ein solides Fundament für eine dauerhafte Kooperation mit klaren Verantwortungsstrukturen wo jeder seine Kompetenz einbringen kann. Das hilft den Arbeitslosen am Besten und schafft zudem Planungssicherheit für die über 56.000 Beschäftigen in den Arbeitsgemeinschaften.
Das vom DStGB vorgeschlagene "Zentrum für Arbeit", das unter einem Dach eine dauerhafte Kooperation zwischen Kommune und Bundesagentur mit klaren Verantwortungsstrukturen schafft, weißt den richtigen Weg. Der DStGB könnte sich vorstellen, dass das von Bundesarbeitsminister Scholz vorgeschlagene kooperative Jobcenter und das von Bayern und anderen Ländern favorisierte Modell der Bundesauftragsverwaltung in den Zentren für Arbeit zusammengeführt werden könnte. "Das Zentrum für Arbeit beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung von Kommunen und Bundesagentur im Interesse der Arbeitsuchenden ausgeschöpft", so Landsberg abschließend.
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