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Entlastung der Pendler gerechtfertigt! Mobilität insbesondere in ländlichen Räumen unterstützen!

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Pendlerpauschale spricht 
sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für eine 
Entlastung insbesondere der Berufspendler im ländlichen Raum aus. Das
BVerfG hat entschieden, dass die Neuregelungen der Pendlerpauschale 
mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den 
Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG 
an eine folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher 
Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und verfassungswidrig ist. 
Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. 
Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der 
Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die 
Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG - vorläufig - ohne die 
Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21.
Kilometer anzuwenden.
"Es ist gut, dass die Feststellung des Bundesfinanzhofes zur 
Motivation von Pendlerfahrten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt 
wurde. Fahrten zur Arbeit sind rein berufliche Fahrten und sollten 
deshalb steuerlich abgesetzt werden können. In einer 
wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein
unverzichtbarer Standortvorteil. Dem muss der Staat Rechnung tragen 
und darf sich nicht an rein fiskalischen Erwägungen orientieren", 
begrüßte das Geschäftsführende Präsidialmitglied  des Deutschen 
Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg die 
Entscheidung des BVerfG heute in Berlin.
Während in den Ballungsräumen ein gut ausgebauter ÖPNV zu 
akzeptablen Preisen zur Verfügung steht und zusätzlich durch 
Jobtickets die Arbeitnehmer gefördert werden, sind die Pendler im 
ländlichen Raum in vielen Fällen unverzichtbar auf den Pkw 
angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen. Die Bundesbahn dünnt das 
Schienennetz in der Fläche immer weiter aus, die Zuschüsse für den 
öffentlichen Verkehr in der Fläche, die so genannten 
Regionalisierungsmittel werden zurückgefahren.
Die Politik fokussiert sich zu sehr auf die Metropole. 70 % der 
Menschen leben nicht in Großstädten, sondern in Mittelstädten und im 
ländlichen Raum. Dort findet die überragende volkswirtschaftliche 
Wertschöpfung statt, dort haben Mittelstand und Arbeitsmarkt die 
Basis. Fast 23 Mio. Arbeitskräfte (= 60 %) sind in den ländlichen 
Regionen angesiedelt. Deshalb müssen die Menschen, die keine 
Alternativ zu Pkw-Nutzung haben, unterstützt werden. Dies ist eine 
Herausforderung an die Politik, die als Strukturfrage unabhängig von 
der Entscheidung des BVerfG zu sehen ist. "Das ist eine politische 
Aufgabe. Die Politik hat es aber vorgezogen, sich hinter dem 
Verfassungsgericht verstecken. Das kann sie nun nicht mehr", fordert 
Landsberg.
Etwa 30 Millionen Erwerbstätige in der Bundesrepublik sehen sich 
nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2004, der jährlichen 
Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamts, als Berufspendler. 
50,9 Prozent pendeln weniger als 10 Kilometer, 29,4 Prozent 10 bis 25
Kilometer und 10,9 Prozent 25 bis 50 Kilometer. Die frühere 
Pendlerpauschale hat das Steueraufkommen des Staates um etwa 3 Mrd. 
Euro jährlich reduziert.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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