Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB begrüßt Rechtssicherheit beim Einsatz von Wahlcomputern - Elektronische Wahlhilfen künftig optimieren
Berlin (ots)
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die jetzt eingetretene Rechtssicherheit beim Einsatz von Wahlcomputern. "Gut ist auch, dass keine kostenträchtige Durchführung von Nachwahlen für zwei Millionen Bürger notwendig wird", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Dies dürfe aber nicht das Ende des Einsatzes von Wahlcomputern sein.
"Wir müssen vielmehr nach den Maßstäben des Urteils den Einsatz elektronischer Wahlhilfen optimieren", betonte Landsberg. Denn nach wie vor kann dadurch ein erheblicher Beitrag zur Kostenoptimierung und zum Abbau von Bürokratie geleistet werden. "Hier sind das Bundesministerium des Innern und die Hersteller von Wahlcomputern gefordert, um insbesondere sicherzustellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz des Wahlvorgangs gewährleistet wird", forderte Landsberg
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Grundsatzurteil den Einsatz der derzeit in Gebrauch befindlichen Wahlcomputern verboten und festgestellt, dass diese dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl widersprechen. Damit hatten zwei Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz der Geräte bei der Bundestagswahl 2005 richteten, im Grundsatz Erfolg. Diese elektronischen Wahlgeräte waren in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt worden und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Da jedoch keine Anhaltspunkte für Manipulationen vorlagen, bleibt das Wahlergebnis gültig, Nachwahlen wurden nicht angeordnet. Für die Durchführung künftiger Wahlen müssten jedoch Verfahren entwickelt werden, die den verfassungskonformen Einsatz elektronischer Wahlhilfen ermöglichen.
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