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Reform der Jobcenter gescheitert - DStGB schlägt Zentrum für Arbeit (ZfA) vor

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat es
bedauert, dass der von Ministerpräsident Rüttgers und 
Bundesarbeitsminister Scholz ausgehandelte Kompromiss zur Reform der 
Jobcenter im Deutschen Bundestag offenbar nicht mehrheitsfähig ist. 
"Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit brauchen wir effektive 
Jobcenter und hochmotivierte Mitarbeiter, die jede Chance nutzen, um 
die Erwerbslosen wieder in Arbeit zu bringen", erklärte 
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Deshalb ist es notwendig, schnell Rechtssicherheit zu schaffen, 
wie es mit den Jobcentern weitergeht. Das sind wir den über sechs 
Millionen Leistungsbeziehern und den mehr als 50.000 Mitarbeitern 
schuldig.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt vor,  die Jobcenter 
in Zentren für Arbeit umzugestalten und die Entscheidung nicht auf 
die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
Das "Zentrum für Arbeit" (ZfA)" wäre nach einer Gesetzesänderung 
auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen 
Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu 
organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit (ZfA)" ist 
verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen 
werden. Dies hat das Gutachten des anerkannten Verfassungsrechtlers 
Prof. Dr. Albert von Mutius ergeben.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung 
der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen 
Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung
im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende 
Vorteile:
- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
- Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen 
Bescheid.
- Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und 
Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
- Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für 
Personalbewirtschaftung.
- Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen 
Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei 
Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) 
einbringen.
- Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die 
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
- die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres 
Personals.
"Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der 
DStGB nach wie vor ab. Der Bund darf nicht aus der politischen 
Verantwortung entlassen werden. Im Übrigen wäre das Kostenrisiko für 
die Kommunen nicht zu kalkulieren. Andererseits wollen wir auch kein 
Bundessozialamt, sondern die kommunalen Kompetenzen dauerhaft und mit
Entscheidungsspielraum in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
einbringen", sagte Landsberg abschließend.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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